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10.09.2025

Positionspapier mit Vorschlägen zur Stärkung der Produktion und Nutzung von Biomethan & Bio-LNG

Das Wichtigste in Kürze

1. Die heimische Produktion und Nutzung von erneuerbarem Methan bietet vielfältige Chancen für ein resilientes und kosteneffizientes Energiesystem: Saisonale Energiespeicherung, Überbrückung von Dunkelflauten, stoffliche Nutzung, Diversifizierung der Energieversorgung und deren Einbindung in den europäischen Binnenmarkt, Einsparung von Kosten beim Aufbau von Strom- und Wasserstoffinfrastruktur.

2. Biomethan und Bio-LNG sollten zukünftig in politischen Strategien und der Infrastrukturplanung verstärkt berücksichtigt werden. Die Nationale Wasserstoffstrategie sollte zu einer Strategie für erneuerbare Gase weiterentwickelt werden, die auch das Biomethan-Ziel aus dem RePowerEU-Plan adressiert (35 Milliarden Kubikmeter in 2030).  Die Systementwicklungsstrategie sollten Fernleitungsinfrastruktur für den europäischen Gashandel sowie Gasverteilnetze für den regionalen Biomethantransport berücksichtigen.

3. Es sollten so schnell wie möglich Nachfolgeregelungen zur Gasnetzzugangsverordnung geschaffen werden, die am 31.12.2025 ausläuft.

4. Der Bau von Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung bzw. zum Transport erneuerbarer Gase sollte als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft und im Außenbereich erleichtert werden. Förderprogramme und/oder KfW-Programme sollten die Finanzierung erleichtern, insb. für kleinere und mittlere Unternehmen wie landwirtschaftliche Betriebe.

5. Um einen liquiden, flexiblen und effizienten Biomethan- und Bio-LNG/-CNG-Markt zu ermöglichen, sollte die bilanzielle Teilung von Biogas- und Biomethanmengen uneingeschränkt möglich und rechtssicher im Rahmen der RED III aufgestellt werden. Bürokratische Vorgaben, insbesondere bei der Nachhaltigkeitszertifizierung, sind zu vereinfachen oder abzubauen.

6. Stärkung von Biomethan als Kraftstoff: Als Leitprinzip beim Klimaschutz im Mobilitätsbereich sollte die Treibhausgaseinsparung durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe berücksichtigt und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Klimaschutzoptionen geschaffen werden. In Bezug auf Biomethan gehört dazu insbesondere:

  • Die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote und des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe, insb. für 2027, sowie die uneingeschränkte Anrechnung von biogenem Wasserstoff.
  • Die Einstufung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben Fahrzeugen als „sauber“ und „emissionsfrei“.
  • Die Ausnahme von mit erneuerbaren Kraftstoffen betriebenen Nutzfahrzeugen von der LKW-Maut, z.B. durch eine Rückerstattung.
  • Die Förderung für die Errichtung und den Betrieb von Biomethan-/Bio-LNG-Tankstellen sowie für Investitionen in Bio-CNG/-LNG betriebene Landmaschinen.

7. Stärkung von Biomethan in der Stromerzeugung: Als Leitprinzip bei staatlichen Anreizsystemen für gesicherte Leistung für die Stromerzeugung sollte die „grüne Eigenschaft“ von Brennstoffen berücksichtigt werden. In Bezug auf Biomethan gehört dazu insbesondere:

  • Biomethan sollte bei den Biomasse-Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vergütungsfähiger Brennstoff anerkannt sowie
  • der Maisdeckel im EEG gestrichen oder zumindest an die analoge Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angeglichen werden.

8. Stärkung von Biomethan in der Gebäude- & Fernwärme: Als Leitprinzip bei dem regulatorischen Rahmen für die Gebäude- und Fernwärme sollte gelten, dass Gebäudeeigentümern und Fernwärmeversorgern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur erneuerbaren Wärmeversorgung zur Verfügung gestellt werden. Nicht jeder Gebäudetyp bzw. kommunale Einheiten wie Altstädte können mittels Wärmepumpe beheizt werden. In Bezug auf Biomethan gehört dazu insbesondere:

  • Festlegung adäquater Primärenergiefaktoren und Emissionswerte für Biogas und Biomethan sowie erneuerbare KWK-Anlagen (GEG)
  • Die Abschaffung der Diskriminierung von erneuerbarem Methan ggü. Wasserstoff bei den Regeln zur Transformation der Gasnetze (GEG)

9. In zahlreichen Nachbarstaaten Deutschlands wird Biomethan bereits bei der Einspeisung ins Gasnetz gefördert. Dies führt zu unfairem Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.

10. Im Energiesteuerrecht sollte konsequent eine Differenzierung zwischen erneuerbaren und fossilen Brenn- und Kraftstoffen erfolgen. Dies beinhaltet, die Energiesteuer beim Einsatz von nachhaltigem Biogas bzw. Biomethan in allen Anwendungen auf das notwendige Mindestmaß abzusenken oder zumindest eine Rückerstattung zu ermöglichen.