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13.09.2024
Kraftwerkssicherheitsgesetz muss erneuerbare Gase gleichwertig behandeln
Berlin 13.09.24: Mitte der Woche startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), welches den Bau neuer und den Umbau bestehender Gaskraftwerke sowie Langzeitspeicher anreizen soll. Während das BMWK neben dem Neubau von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken auch rein fossile Gaskraftwerke fördern will, lassen Lösungen für die Nutzung der Bioenergiepotenziale auf sich warten.
06.09.2024
Strommarktdesign der Zukunft muss auch steuerbare Erneuerbare Energien integrieren
Berlin 06.09.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Optionenpapier „Strom-marktdesign der Zukunft“ des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zu welchem auch die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) eine Stellungnahme eingereicht haben. Kritik erwächst insbesondere an der Aufteilung des Diskussionsprozesses in einen Finanzierungsrahmen für Erneuerbaren Energien und in einen Finanzierungsrahmen für steuerbaren Kapazitäten. Die-se Aufteilung wird der spezifischen Rolle der Bioenergie nicht gerecht.
21.08.2024
AVBFernwärmeV muss Kleinstnetze stärker entlasten und Bürokratieaufbau vermeiden
Berlin 21.08.24: Gestern endete die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einer Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie drängen insbesondere auf Reduzierung bei den zahlreichen neuen Berichtspflichten für erneuerbare Wärme und fordern eine Entlastung für Kleinstnetzbetreiber.
21.08.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV)
Leitungsgebundene Wärme ist entscheidend für die Transformation des Wärmesektors auf erneuerbare Energien und der Substitution fossiler Brennstoffe. Daher unterstützen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien erfordert notwendige Anpassungen der AVBFernwärmeV. Nur so wird Rechtssicherheit für Fernwärmeversorgungsunternehmen gewährleistet, die in diesen Be-reich investieren möchten. Aus Sicht der Bioenergieverbände sollten dabei die folgenden Punkte in der Novelle berücksichtigt werden:
19.08.2024
Angekündigtes Biomassepaket lange überfällig und dringend erforderlich
Berlin 19.08.24: Am Wochenende kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, ein umfassendes Biomassepaket für den Herbst an. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, begrüßt die Ankündigung und mahnt zur Eile, angesichts der drängenden Herausforderungen, vor der die Bioenergiebranche in Deutschland steht:
16.08.2024
Baugesetzbuch: Dringender Änderungsbedarf bei Sonderregelungen für Biogas!
Berlin 16.08.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und somit einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB). Die Verbände im Hauptstadtbüro drängen insbesondere auf Korrekturen bei den Anfang des Jahres eingeführten Sonderregelungen für Biogas.
16.08.2024
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/BauGB Novelle
Vorbemerkung Wir bedanken uns für die Gelegenheit zu dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/BauGB Novelle Stellung nehmen zu können. Es ist zu begrüßen, dass die lange angekündigte „große BauGB-Novelle“ nun doch noch ins Werk gesetzt werden soll. Allerdings sind in den letzten Monaten auch noch andere Gesetzentwürfe vorgelegt worden (z.B. Ent-wurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften oder der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli-nie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespei-cheranlagen am selben Standort) die ebenfalls Änderungen am BauGB oder anderen mit dem vorlie-genden Entwurf zu ändernden Gesetzen vorsehen. Da diese Gesetzgebungsvorhaben parallel zu die-sem laufen, wäre – auch der Nachvollziehbarkeit wegen – ggf. sinnvoller gewesen, alles in einer um-fassenden BauGB Novelle zusammenzufassen. Darüber hinaus ist zu bedauern, dass das Thema Energie-Speicher hier gänzlich ausgespart wurde.
15.08.2024
Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes muss Altholzheizkraftwerke von Emissionshandel ausnehmen
Berlin 14.08.24: Gestern endete die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), welche zwei im Juni 2023 in Kraft getretene Änderungsrichtlinien zur Reform der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG in deutsches Recht umsetzen soll. Auch die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie haben eine Stellungnahme eingereicht und weisen insbesondere auf notwendige, substanzielle Regeländerungen für Holzheiz-kraftwerke hin.
15.08.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024
Die im vorliegenden Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“ vorgeschlagenen Anpassungen im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und damit begleitend die Folgeänderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden von den Bioenergieverbänden prinzipiell begrüßt. Vorausschickend möchten die Bioenergieverbände anmerken, dass die Einbeziehung der Anlagen, die nach Nummer 8.1.1. der Anlage 1 der 4. BImSchV genehmigt worden und damit gemäß §2 Absatz 2a BEHG in das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) seit dem Berichtsjahr 2024 eingebunden sind, eine außergewöhnliche Belastung für die Anlagenbetreiber darstellt und in der Form vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt war. Die europarechtlich gebotenen Änderungen des Emissionshandels im Bereich ortsfester Anlagen sollten aus Sicht der Bioenergieverbände diese Anlagen unter 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung ab dem Jahr 2027 wieder aus der Pflicht zur Berichterstattung und Zertifikate-Abgabe im Emissionshandel nehmen.
18.07.2024
Stellungnahme zur Eröffnung des Festlegungsverfahrens der BNetzA für den Zugang von Biogasanlagen zu den Gasversorgungsnetzen vom 08.05.2024
Von Seiten der europäischen Kommission, der Bundesregierung, dem Bundestag sowie der Bundesländer gibt es mehrere klare politische Bekenntnisse zur Nutzung von Biomethan als essentiellen Teil des Energiesystems der Zukunft. Zudem bietet die Umstellung der Gasversorgung von Erdgas auf erneuerbares Methan (Biomethan, synthetisches Methan) im Vergleich zu einer Umstellung auf Wasserstoff mehrere energie- und klimapolitische Vorteile. Beides sollte sich in den BNetzA-Festlegungen widerspiegeln.