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11.12.2024
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Biomasse-Paket vom 11.12.2024
Das Wichtigste in Kürze... Eine Verbesserung des EEG 2023 muss der Kern des Biomasse-Pakets sein, insbesondere um bestehende Bioenergieanlagen nach Ende der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterzubetreiben und in zukunftsfähige Anlagenkonzepte wie die Errichtung von Wärmenetzen und die Flexibilisierung investieren und ggf. auch Neuanlagen errichten zu können. Der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) wird diesem Anspruch nicht gerecht...
11.12.2024
Habeck bricht sein Versprechen: Keine Zukunftsperspektive für die Biogasbranche mit dem „Biogas-Paket“
Berlin 11.12.24: Heute hat das Bundeskabinett das vom BMWK am vergangenen Freitag vorgelegte „Biogas-Paket“ mit einer nur geringfügigen Änderung beim Ausschreibungsvolumen durchgepeitscht. Der Kabinettsentwurf, der auf Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) abzielt, könnte somit im Januar 2025 im Bundestag beraten werden. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lehnen den Gesetzesentwurf nach wie vor ab und appellieren nun an Bundesrat und Bundestag, diesem nicht zuzustimmen.
06.12.2024
Biogaspaket: bereit zur Retoure ans BMWK
Berlin 06.12.24: Gestern Abend veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein sogenanntes „Biogas-Paket“. Selbst die äußerst kurze Frist zur Stellungnahme von weniger als 24 Stunden, reichte aus, um festzustellen, dass die Bioenergiebrache dieses Paket ablehnen muss. Es zeigt keinen gangbaren Weg in die künftige Flexibilisierung des Anlagenparks auf und bietet damit auch nicht die dringend benötigte Zukunftsperspektive. Nahezu zeitgleich veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 01. Oktober diesen Jahres. Erneut war diese nahezu dreifach überzeichnet, was den dringenden Handlungsbedarf untermauert. Auf ein Ausschreibungs-volumen von circa 234 Megawatt (MW) gingen 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von circa 622 MW ein.
05.12.2024
Fernwärmeverordnung hindert Versorger an der Defossilisierung von Wärmenetzen
Berlin 05.12.24: Gestern endete die Stellungnahmefrist zum überarbeiteten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Verbände im Hauptstadtbüro erkennen kaum hilfreiche Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf und drängen insbesondere auf Verbesserungen für die Umstellung von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien sowie der Definition und Anforderung von Kleinstnetzen.
05.12.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV)
Das Wichtigste in Kürze Leitungsgebundene Wärme ist entscheidend für die Transformation des Wärmesektors auf erneuerbare Energien und der Substitution fossiler Brennstoffe. Daher unterstützen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings zahl-reiche Anmerkungen am Entwurf von Ende November. Es gibt zahlreiche Punkte im Entwurf, die die Bioenergieverbände nicht unterstützen. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien erfordert notwendige Anpassungen der AVBFernwärmeV. Nur so wird Rechtssicherheit für Fernwärmeversorgungsunternehmen (abgekürzt: FVU) gewährleistet, die in erneuerbare Wärmeerzeugungs-anlagen investieren möchten. Es muss den Verbänden allerdings ermöglicht werden, weitreichende Änderungen im neuen Entwurf zu analysieren und mögliche Auswirkungen des Entwurfs mit den Mitgliedsunternehmen zu besprechen. Dies ist leider aufgrund der sehr kurzen Bearbeitungszeit von vier Werktagen nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund muss angemerkt werden, dass diese Stellungnahme wahrscheinlich unvollständig ist, da die Bearbeitungszeit nicht ausreichend war, alle wesentlichen Änderungen zu beurteilen.
04.12.2024
Kundgebung fordert dem Betrug am Klimaschutz im Verkehr endlich einen Riegel vorzuschieben
Berlin 04.12.24: Heute findet vor dem Paul Löbe-Haus des deutschen Bundestages eine Kundgebung der „Initiative Klimabetrug Stoppen“ mit hunderten Unterstützern aus der Klimaschutzbranche statt. Sie fordern wirkungsvolle Maßnahmen im weiterhin nicht gelösten Skandal um gefälschte Upstream-Emission Reduction (UER)-Zertifikate sowie mutmaßlich falsch deklarierten fortschrittlichen Biokraftstoff aus Palmöl. Der Skandal hat einen Milliardenschaden verursacht, bringt etliche ehrliche Akteure der Klimaschutzbranche in finanzielle Schieflage und hat den Klimaschutz nachhaltig gefährdet. Zeitgleich findet im Bundestag im Umweltausschuss eine Öffentliche Anhörung zu dieser Thematik statt, zu welcher auch Sandra Rostek für den Fachverband Biogas e.V. als Sachverständige geladen ist.
28.11.2024
Bioenergie braucht kurzfristig Unterstützung, um die laufende Stilllegungswelle aufzuhalten und Flexibilitätspotenziale zu heben
Berlin 28.11.24: Heute endet die Frist der Verbändebeteiligung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). Leider lässt das BMWK die Gelegenheit verstreichen, wichtige gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, um die laufende Stilllegungswelle im Bioenergieanlagenpark aufzuhalten und den Anlagenbestand für die Bereitstellung flexibler gesicherter Leistung zu nutzen. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Fraktionen mindestens eine Übergangslösung finden und das Ausschreibungsvolumen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zumindest für 2025 auf 1800 MW erhöhen sowie den Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen auf 120 Euro/kW anheben.
14.11.2024
Änderung der 38. BImSchV ignoriert Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen
Berlin, 14.11.24: Gestern hat das Bundeskabinetts die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen und damit Regelungen zur Stabilisierung der THG-Quote im Kraftstoffsektor auf den Weg gebracht. Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Das Bundesumweltministerium (BMUV) will mit dieser Anpassung in erster Linie den mit Betrugszertifikaten geschwemmten Markt beruhigen. Doch aufgrund der Ausgestaltung der Regelungen und des damit einhergehenden kurzfristigen Preisverfalls sind vor allem kleine und mittelständische Unter-nehmen (KMU) in besonderer Bedrängnis.
13.11.2024
Übergangslösung für von Stilllegung bedrohte Bioenergieanlagen dringend erforderlich
Berlin 13.11.24: Mit der heutigen Regierungserklärung skizziert Bundeskanzler Olaf Scholz einen möglichen Fahrplan für die kommenden Monate bis zur Neuwahl des Bundestags. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie nehmen dies zum Anlass, auf dringenden Handlungsbedarf insbesondere im Stromsektor hinzuweisen. Sie fordern unter anderem eine Übergangslösung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die hunderten Bioenergieanlagen im Land, deren EEG-Vergütung nun ausläuft und die nun von einer Stilllegung bedroht sind.
08.11.2024
Energieministerkonferenz sendet deutliches Zeichen in Richtung Bundespolitik
Berlin 08.11.24: Heute befasst sich die Energieministerkonferenz (EnMK) im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel final mit einer Beschlussvorlage, in der die Länder Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Bioenergie fordern. Die Vorlage geht auf eine Initiative von Gastgeber Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) und seinen Amtskollege Armin Willingmann (SPD) aus Sachsen-Anhalt zurück. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßen die Unterstützung der Energieminister und -ministerinnen der Länder und die damit einhergehende positive Strahlkraft in Richtung der Entscheider im politischen Berlin.