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11.10.2024
Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung droht stumpfes Schwert zu bleiben
Berlin 11.10.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), mit welcher das Bundesumweltministerium (BMUV) das Problem der Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sowie dem damit einhergehenden Preisverfall begegnen will. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorgehensweise sehen die Mitgliedsverbände im Bundesverband Bioenergie (BBE) sowie der Verbändegemeinschaft das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) jedoch große Defizite und befürchten zusätzliche Belastungen und Insolvenzen von vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) noch in diesem Jahr.
11.10.2024
Stellungnahme von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 18.09.2024
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Bundesumweltministerium (BMUV) das Problem der Übererfüllung der THG-Quote mit dem entsprechenden Preisverfall erkannt hat und kurzfristig regulatorisch adressieren möchte. Ebenso ist der Ansatz im Verordnungsentwurf (VoE) zu begrüßen, dass die „Übermengen“ der THG-Quotenerfüllung des Jahres 2024 erst frühestens im Jahr 2027 angerechnet werden können und in 2025 und 2026 nur Mengen aus Erfüllungsoptionen angerechnet werden, die im jeweiligen Jahr tatsächlich physisch eingesetzt wurden. So könnte sich potenziell der Quotenmarkt für 2025 und 2026 stabilisieren. Nach der Veröffentlichung des VoE konnte festgestellt werden, dass der Preis für THG-Minderungsmengen für das Quotenjahr 2025 wieder leicht angestiegen ist.
09.10.2024
Stromsteuergesetz muss Strom aus Biomasse als erneuerbar behalten
Berlin 09.10.24: Heute befasst sich der Bundestagsausschuss für Finanzen bei einer öffentlichen Anhörung mit der Novelle des Stromsteuergesetzes. Zentraler Kritikpunkt der Bioenergieverbände ist die geplante Streichung der Biomasse aus der Definition für Strom aus Erneuerbaren Energieträgern. Für das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ist Gerolf Bücheler als Sachverständiger zur Anhörung geladen.
27.09.2024
Stellungnahme zu den Entwürfen für Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom und Gas/ Wasserstoff
Zum Entwurf eines Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca. 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist für uns aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar: · Eine Flexibilisierung von bestehenden Bioenergieanlage ist wesentlich günstiger und schneller als der Bau neuer Wasserstoffkraftwerke. · Auch ohne Flexibilisierung muss berücksichtigt werden, dass bestehende erneuerbare Leistung zugunsten von neuen Gaskraftwerken rückgebaut werden soll. · Viele Biomassesortimente eignen sich aus technischer, wirtschaftlicher sowie umwelt- und klimapolitischer Sicht am besten für den Einsatz in dezentralen KWK-Anlagen. · Dezentrale Biogasanlagen und Holzheiz(kraft)werke sind in regionale Stoffkreisläufe und Wertschöpfungsketten eingebunden und für die kommunale Wärmeplanung unentbehrlich. · Stromerzeugung aus Biomasse und stoffliche Nutzung von biogenem CO2 ergänzen einander. · Bundestag, Bundesrat und zuletzt auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben sich in den letzten Monaten explizit für eine Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor auszugesprochen. Aus diesen Gründen sollte zumindest in einem Szenario angenommen werden, dass die aus Biomasse erzeugte Strommenge auch langfristig in etwa auf dem heutigen Niveau von 46 TWh verbleibt.
23.09.2024
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/BauGB Novelle der Bundesregierung vom 04.09.2024
Es ist zu begrüßen, dass die lange angekündigte „große BauGB-Novelle“ nun doch noch ins Werk gesetzt werden soll. Allerdings sind in den letzten Monaten auch noch andere Gesetzentwürfe vorgelegt worden (z.B. Ent-wurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften oder der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli-nie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespei-cheranlagen am selben Standort), die ebenfalls Änderungen am BauGB oder anderen mit dem vor-liegenden Entwurf zu ändernden Gesetzen vorsehen. Da diese Gesetzgebungsvorhaben parallel zu diesem laufen, wäre – auch der Nachvollziehbarkeit wegen – ggf. sinnvoller gewesen, alles in einer umfassenden BauGB-Novelle zusammenzufassen. Darüber hinaus ist zu bedauern, dass das Thema Energie-Speicher hier gänzlich ausgespart wurde.
13.09.2024
Kraftwerkssicherheitsgesetz muss erneuerbare Gase gleichwertig behandeln
Berlin 13.09.24: Mitte der Woche startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), welches den Bau neuer und den Umbau bestehender Gaskraftwerke sowie Langzeitspeicher anreizen soll. Während das BMWK neben dem Neubau von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken auch rein fossile Gaskraftwerke fördern will, lassen Lösungen für die Nutzung der Bioenergiepotenziale auf sich warten.
06.09.2024
Strommarktdesign der Zukunft muss auch steuerbare Erneuerbare Energien integrieren
Berlin 06.09.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Optionenpapier „Strom-marktdesign der Zukunft“ des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zu welchem auch die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) eine Stellungnahme eingereicht haben. Kritik erwächst insbesondere an der Aufteilung des Diskussionsprozesses in einen Finanzierungsrahmen für Erneuerbaren Energien und in einen Finanzierungsrahmen für steuerbaren Kapazitäten. Die-se Aufteilung wird der spezifischen Rolle der Bioenergie nicht gerecht.
21.08.2024
AVBFernwärmeV muss Kleinstnetze stärker entlasten und Bürokratieaufbau vermeiden
Berlin 21.08.24: Gestern endete die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einer Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie drängen insbesondere auf Reduzierung bei den zahlreichen neuen Berichtspflichten für erneuerbare Wärme und fordern eine Entlastung für Kleinstnetzbetreiber.
21.08.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV)
Leitungsgebundene Wärme ist entscheidend für die Transformation des Wärmesektors auf erneuerbare Energien und der Substitution fossiler Brennstoffe. Daher unterstützen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien erfordert notwendige Anpassungen der AVBFernwärmeV. Nur so wird Rechtssicherheit für Fernwärmeversorgungsunternehmen gewährleistet, die in diesen Be-reich investieren möchten. Aus Sicht der Bioenergieverbände sollten dabei die folgenden Punkte in der Novelle berücksichtigt werden:
19.08.2024
Angekündigtes Biomassepaket lange überfällig und dringend erforderlich
Berlin 19.08.24: Am Wochenende kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, ein umfassendes Biomassepaket für den Herbst an. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, begrüßt die Ankündigung und mahnt zur Eile, angesichts der drängenden Herausforderungen, vor der die Bioenergiebranche in Deutschland steht: