15.06.2022
Nationaler CO2-Preis darf Bioenergie nicht einschränken
Berlin, 15.6.2022. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt, mit dem ab 1.1.2023 u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die energetische Nutzung von Abfall vorgenommen werden soll. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) hat in seiner Stellungnahme darauf gedrängt, dass die bisherige Ausnahme von Holzbrennstoffen aus der CO2-Bepreisung erhalten bleiben muss. Die Leiterin des HBB, Sandra Rostek, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft: