Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Allgemeine Anmerkungen
Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2023 rund 12 Mio. t CO2 eingespart.[1]
Vor diesem Hintergrund begrüßen die Bioenergieverbände insbesondere:
- Die Fortschreibung und Erhöhung der Treibhausgasquote bis zum Jahr 2040, die steigende Anreize für den Markt schafft und Planungssicherheit für die Akteure gewährleistet.
- Die Ausweitung des Geltungsbereichs der THG-Quotenverpflichtung auf den Luft- und Schiffsverkehr.
- Die Einführung von Vor-Ort-Kontrollen, die mutmaßlichen Betrugsfällen entgegenwirken und solche zukünftig verhindern können.
- Die Anhebung der Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe.
- Die Abschaffung der Doppelanrechnung, die Betrug entgegenwirkt.
- Die Neugestaltung des § 37h BImSchG.
- Die Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit von abfallbasierten Biokraftstoffen.
Dennoch besteht in mehreren Punkten aus Sicht der Bioenergiebranche Nachbesserungsbedarf, um Technologieoffenheit, Wettbewerbsgleichheit und Investitionssicherheit im Sinne eines wirksam umgesetzten Klimaschutzes im Verkehrssektor zu gewährleisten. Die erstmalige Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr in den Regelungsrahmen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Beibehaltung von Verordnungsermächtigungen im Gesetzentwurf. Entgegen der Gesetzesbegründung dienen diese nicht nur der zeitnahen Anpassung an EU-Vorgaben, sondern betreffen weiterhin zentrale Elemente des Regelungssystems für erneuerbare Kraftstoffe wie Quotenvorgaben oder Multiplikatoren. Solche Festlegungen sollten parlamentarisch getroffen werden – nicht ausschließlich durch Verwaltungshandeln.
Insbesondere weisen die Verbände darauf hin, dass auf Grund der erheblich verspäteten Vorlage des RED III-Umsetzungsgesetzes und des vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vorgegebenen Zeitplans mit Kabinettsbeschluss im Oktober und erster Lesung im Bundestag am 18. Dezember eine Umsetzung des Gesetzentwurfs bis 1. Januar 2026 nicht möglich sein wird. Die nationale Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) hätte eigentlich bis zum 21.Mai 2025 erfolgen müssen. Angesichts dessen und im Sinne der Planungssicherheit für das nächste Quotenjahr, ist es umso wichtiger, dass die Weiterentwicklung der THG-Quote rechtzeitig vor Jahresende beschlossen wird. Eine rasche Umsetzung des Gesetzesentwurfs bis zum 1. Januar 2026 ist für die gesamte Bioenergiebranche essenziell.
[1] Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Evaluations- und Erfahrungsberichte für das Jahr 2023; https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Klima-Energie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Evaluationsbericht_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2