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28.09.2026
Stellungnahme zu den Entwürfen für Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom und Gas/Wasserstoff
Das Wichtigste in Kürze Zum Entwurf eines Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca. 44 TWh auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist für uns aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar: · Der Koalitionsvertrag sieht sogar einen Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse und eine Mobilisierung deren Flexibilitätspotenziale vor. Der Szenariorahmen steht damit im direkten Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. · Eine Flexibilisierung von bestehenden Bioenergieanlagen ist wesentlich günstiger und schneller als der Bau neuer Gas- und Wasserstoffkraftwerke. · Auch ohne Flexibilisierung muss berücksichtigt werden, dass bestehende erneuerbare Leistung zugunsten von neuen Gaskraftwerken rückgebaut werden soll. · Viele Biomassesortimente eignen sich aus technischer, wirtschaftlicher sowie umwelt- und klimapolitischer Sicht am besten für den Einsatz in dezentralen KWK-Anlagen. · Dezentrale Biogasanlagen und Holz(heiz)kraftwerke sind in regionale Stoffkreisläufe und Wertschöpfungsketten eingebunden und für die kommunale Wärmeplanung unentbehrlich. · Stromerzeugung aus Biomasse und stoffliche Nutzung von biogenem CO2 ergänzen einander. Aus diesen Gründen sollte zumindest in einem Szenario angenommen werden, dass die aus Biomasse erzeugte Strommenge auch langfristig mindestens auf dem heutigen Niveau von 46 TWh verbleibt und die installierte Leistung gemäß der Flexibilisierung steigt.
18.09.2026
Stellungnahme zum Entwurf einer Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vom 6.8.2026
Mehr als 10.000 Biogas- und Holzenergieanlagen sowie Biomethan-Blockheizkraftwerke, die Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, stellen gesicherte, regelbare und erneuerbare Leistung bereit. Sie tragen damit wesentlich zum Ausgleich der stark schwankenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie bei und sichern zugleich eine klimaneutrale regionale Wärmeversorgung. Der bestehende Anlagenbestand verfügt über ein erhebliches Flexibilitätspotenzial. Allein durch die Flexibilisierung vorhandener Biogasanlagen könnten bis 2030 rund 12 GW und perspektivisch bis zu 24 GW verlässliche BHKW-Kapazität bereitgestellt werden. Flexible Bioenergie ist damit ein zentraler Baustein für ein erneuerbares Energiesystem und eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie. Die Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik für Stromerzeugungsanlagen hat einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bioenergiebranche.
29.07.2026
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein EEG 2027 vom 29.07.2026
Ziel der laufenden EEG-Novelle muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen wie die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger zum Zweck einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken. Der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) ist dazu nicht geeignet. Insbesondere sehen wir folgenden weiteren Änderungsbedarf:
22.07.2026
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens vom 17.07.2026
Das Wichtigste in Kürze Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie stellt klar, dass die aktuelle Reform des Netz-anschluss- und Netzausbaurechts nur dann sachgerecht sein kann, wenn die strukturellen Unter-schiede zwischen erneuerbaren Technologien konsequent berücksichtigt werden. Fluktuierende und steuerbare Anlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen im Energiesystem – folglich dürfen sie regulatorisch nicht gleichbehandelt werden. Pauschale Instrumente wie ein undifferenzierter Redispatch-Vorbehalt oder leistungsscharfe Baukostenzuschüsse verdeutlichen exemplarisch, wie sehr eine mangelhafte technologische Differenzierung zu Fehlanreizen führen kann.
22.07.2026
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie für ein EEG 2027 vom 17.07.2026
Das Wichtigste in Kürze Ziel der laufenden EEG-Novelle muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen wie die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger zum Zweck einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken. Der vorliegende Referentenentwurf (RefE) ist dazu nicht geeignet. Insbesondere sehen wir folgenden weiteren Änderungsbedarf:
19.05.2026
Stellungnahme Zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften vom 13.5.2026
Allgemeines: Die Bioenergieverbände begrüßen den Grundsatz, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) flexibler, praxistauglicher und einfacher sein soll als das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form (GEG), ohne Abstriche beim Klimaschutz zu machen. (Rest-) Holz, Biogas und Biomethan – aktuell die wichtigsten erneuerbaren Energieträger im Wärmebereich - leiden schon lange unter Diskriminierungen und überbordender, unverhältnismäßiger Regulierung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der neue Rechtsrahmen weiterhin starke Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungsoptionen setzt. Mit den geplanten Anpassungen des ordnungsrechtlichen Rahmens im Kabinettsentwurf (KabE) des GModG gewinnen deshalb die finanziellen Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung.
11.05.2026
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften vom 5.5.2026
Allgemeines: Die Bioenergieverbände begrüßend den Grundsatz, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) flexibler, praxistauglicher und einfacher sein soll als das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form (GEG). Holz, Biogas und Biomethan leiden schon lange unter Diskriminierungen und überbordender, unverhältnismäßiger Regulierung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der neue Rechtsrahmen weiterhin starke Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungsoptionen setzt. Mit den geplanten Anpassungen des ordnungsrechtlichen Rahmens im Referentenentwurf (RefE) des GModG gewinnen deshalb die finanziellen Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung.
06.05.2026
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie zur Novelle des Wärmeplanungsgesetzes vom 24.4.2026
Das Wichtigste in Kürze 1. Auch im ländlichen Raum eignen sich sehr viele Kommunen für ein Wärmenetz. Denn auch hier ist die Bebauung oft so eng, um den wirtschaftlichen Betrieb kleiner Wärmenetze zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass im ländlichen Raum häufig besonders günstige Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen bestehen. Wir sehen in der derzeitigen Ausgestaltung des § 22a der RefE jedoch die Gefahr, dass das vereinfachte Verfahren zu einer systematischen Unterschätzung der Potenziale leitungsgebundener Wärmeversorgung im ländlichen Raum führt. Denn die kleine Wärmeplanung bevorzugt systematisch die dezentrale Wärmeversorgung, da diese als grundsätzliche Beplanung vorgeschrieben ist (§ 22a Abs. 1 Satz 1 RefE) und Kommunen nur optional prüfen können, inwiefern sich ein Gebiet für ein Wärmenetz eignet. Kommunen sollten deshalb verpflichtet werden.
05.05.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten vom 27.04.2026
Das Wichtigste in Kürze Die Bioenergieverbände weisen darauf hin, dass eine abschließende Bewertung des Referentenentwurfs (RefE) derzeit nur eingeschränkt möglich ist, da mit dem Höchstgebotswert ein zentrales Steuerungselement bislang nicht definiert wurde. Dessen Höhe ist maßgeblich für die tatsächliche Beteiligung potenzieller Betreiber an den Ausschreibungen sowie für die Realisierung der Projekte. Insbesondere für Biogasanlagen ist ein ausreichend und pragmatisch ausgestalteter Höchstwert erforderlich, um Investitionen in zusätzliche Leistung und Flexibilisierung wirtschaftlich darzustellen. Wird dieser zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr, dass Ausschreibungen unterzeichnet bleiben und notwendige Kapazitäten nicht aufgebaut werden.
21.04.2026
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets vom 25.03.2026
Das Wichtigste in Kürze Das europäische Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket gibt den Mitgliedsstaaten vor, die Rahmenbedingungen für die Biomethaneinspeisung insbesondere beim Zugang zu Infrastruktur und Markt zu verbessern, um die Biomethaneinspeisung auszuweiten. Dieser Vorgabe wird der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) nicht gerecht.