Kopfbild
21.08.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV)
Leitungsgebundene Wärme ist entscheidend für die Transformation des Wärmesektors auf erneuerbare Energien und der Substitution fossiler Brennstoffe. Daher unterstützen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien erfordert notwendige Anpassungen der AVBFernwärmeV. Nur so wird Rechtssicherheit für Fernwärmeversorgungsunternehmen gewährleistet, die in diesen Be-reich investieren möchten. Aus Sicht der Bioenergieverbände sollten dabei die folgenden Punkte in der Novelle berücksichtigt werden:
16.08.2024
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/BauGB Novelle
Vorbemerkung Wir bedanken uns für die Gelegenheit zu dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/BauGB Novelle Stellung nehmen zu können. Es ist zu begrüßen, dass die lange angekündigte „große BauGB-Novelle“ nun doch noch ins Werk gesetzt werden soll. Allerdings sind in den letzten Monaten auch noch andere Gesetzentwürfe vorgelegt worden (z.B. Ent-wurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften oder der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli-nie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespei-cheranlagen am selben Standort) die ebenfalls Änderungen am BauGB oder anderen mit dem vorlie-genden Entwurf zu ändernden Gesetzen vorsehen. Da diese Gesetzgebungsvorhaben parallel zu die-sem laufen, wäre – auch der Nachvollziehbarkeit wegen – ggf. sinnvoller gewesen, alles in einer um-fassenden BauGB Novelle zusammenzufassen. Darüber hinaus ist zu bedauern, dass das Thema Energie-Speicher hier gänzlich ausgespart wurde.
15.08.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024
Die im vorliegenden Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“ vorgeschlagenen Anpassungen im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und damit begleitend die Folgeänderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden von den Bioenergieverbänden prinzipiell begrüßt. Vorausschickend möchten die Bioenergieverbände anmerken, dass die Einbeziehung der Anlagen, die nach Nummer 8.1.1. der Anlage 1 der 4. BImSchV genehmigt worden und damit gemäß §2 Absatz 2a BEHG in das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) seit dem Berichtsjahr 2024 eingebunden sind, eine außergewöhnliche Belastung für die Anlagenbetreiber darstellt und in der Form vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt war. Die europarechtlich gebotenen Änderungen des Emissionshandels im Bereich ortsfester Anlagen sollten aus Sicht der Bioenergieverbände diese Anlagen unter 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung ab dem Jahr 2027 wieder aus der Pflicht zur Berichterstattung und Zertifikate-Abgabe im Emissionshandel nehmen.
18.07.2024
Stellungnahme zur Eröffnung des Festlegungsverfahrens der BNetzA für den Zugang von Biogasanlagen zu den Gasversorgungsnetzen vom 08.05.2024
Von Seiten der europäischen Kommission, der Bundesregierung, dem Bundestag sowie der Bundesländer gibt es mehrere klare politische Bekenntnisse zur Nutzung von Biomethan als essentiellen Teil des Energiesystems der Zukunft. Zudem bietet die Umstellung der Gasversorgung von Erdgas auf erneuerbares Methan (Biomethan, synthetisches Methan) im Vergleich zu einer Umstellung auf Wasserstoff mehrere energie- und klimapolitische Vorteile. Beides sollte sich in den BNetzA-Festlegungen widerspiegeln.
17.07.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
Es ist zu begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Ausbau von Wärmespeichern er-leichtern möchte. Auch für die Errichtung und den Betrieb von Bioenergieanlagen sind Wärmespeicher, insbesondere Behälterwärmespeicher, von besonderer Bedeutung. Mit der folgenden Stellungnahme werden Vorschläge zur Ergänzung des RefE GeoWG unterbreitet, die besonders für die Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie relevant sind. Für eine allgemeine Bewertung des vorliegenden Referentenentwurfs (RefE GeoWG) wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.
15.07.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Überarbeitung der Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Die Bioenergie ist einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie. Die vorliegenden Entwürfe einer Überarbeitung der Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollten daher dafür genutzt wer-den, unnötige Beschränkungen zu beseitigen. Der Anteil erneuerbarer Energien bei der industriellen Prozesswärme liegt erst bei rund 7 Prozent (2022). Die Wärmewende bei Industrieprozessen ist damit das Schlusslicht der Wärmewende. Unnötige Einschränkungen für den Ausbau erneuerbarer Energien kann sich Deutschland weder wirtschaftlich noch aus Gründen des Klimaschutzes und der Energiesouveränität leisten.
09.07.2024
Stellungnahme zu dem „Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)“ vom 18.06.2024
Vorbemerkung Mit dem Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wird ein weiterer Punkt auf der Agenda aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition umgesetzt. Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen dieses Strategiepapier und unterstützen die Ziele grundsätzlich: Sicherung der Rohstoffversorgung, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten sowie der Rohstoffresilienz der Wirtschaft und Defossilisierung der Industrie. Es solle laut Entwurf außerdem der Verbrauch primärer Rohstoffe gesenkt, Stoffkreisläufe geschlossen und Abfall vermieden werden. Die Verbände betonen die Notwendigkeit der Anpassung und weiteren Ausarbeitung des Entwurfs, die in dieser Stellungnahme erläutert werden.
01.07.2024
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zu den Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1315 zur Änderung des EU-Beihilferechts (AGVO) zählt Strom aus fester Biomasse oberhalb von 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) sowie Biogas ober-halb von 2 MW FWL nicht mehr als Strom aus erneuerbaren Energieträgern im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG). Die neue Regelung des EU-Beihilferechts sieht vor, dass Anlagen oberhalb der genannten Größengrenzen den Nachweis erbringen müssen, dass die Treibhaus-gas(THG)minderungs- und Nachhaltigkeitsvorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) ein-gehalten werden. Diese Neuregelung ist bislang nicht im deutschen Stromsteuerrecht implementiert. Aus diesem Grund werden seit 1.1.2024 für diese Anlagen keine Steuerbefreiungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des StromStG mehr gewährt.
21.06.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
Vorbemerkung Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Erhalt und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist unbestritten eine der großen und drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Es bedarf jedoch Lösungen, die gleichzeitig auch weiterhin eine Entwicklung anderer Bereiche der Daseinsvorsorge ermöglichen und dauerhaft sichern: Lebensmittel- und Energieerzeugung. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der TA Lärm wird dem aus Sicht der Bioenergieverbände lei-der nicht gerecht. In der folgenden Stellungnahme gehen die Bioenergieverbände näher auf die vorgenannte Kritik am Kabinettsentwurf ein und schlagen konkrete Lösungsvorschläge vor.
10.06.2024
Stellungnahme zu den vorläufigen Ankerpunkten der Systementwicklungsstrategie 2024
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Ankerpunkte implizieren, dass gesicherte und flexible Leistung in der Strom- und/oder Fernwärmeerzeugung ausschließlich durch Wasserstoffkraftwerke bzw. Wasserstoff-KWK-Anlagen bereitgestellt wird. Diese einseitige Fokussierung auf Wasserstoff ist nicht sinnvoll, denn sie • widerspricht der politischen Einigung der Regierungsfraktionen, die im Entschließungsantrag zum Solarpaket 1 der Flexibilität aus Biomasse eine hohe Bedeutung zur Bereitstellung gesicherter Leistung einräumen, im selben Maße wie Wasserstoffkraftwerken; • ignoriert die immensen Potenziale flexibler Bioenergieanlagen für die Bereitstellung gesicherter und flexibler Leistung; • ignoriert die vielen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes von Methan ggü. dem Einsatz von Wasserstoff (z.B. bessere Speicherbarkeit); • begünstigt den Rückbau der relevantesten steuerbaren Erneuerbare Energien Technologie, die dem Markt aktuell zur Verfügung steht. 2. Die Ankerpunkte besagen, dass kein Bedarf einer überregionalen Gasinfrastruktur für Methan besteht, sondern ausschließlich einer Infrastruktur für Wasserstoff. Diese einseitige Fokussierung auf Wasserstoff ist nicht sinnvoll, denn sie • unterschätzt die großen Potenziale von erneuerbarem Methan (nicht nur Biomethan, sondern auch synthetischem Methan); • ignoriert die vielen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes und Transports von Methan ggü. dem Einsatz und Transport von Wasserstoff (z.B. bessere Speicherbarkeit, CO2-Quelle für Industrie); • ignoriert die Einbindung von Deutschland in den internationalen Methantransit.