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18.07.2024
Stellungnahme zur Eröffnung des Festlegungsverfahrens der BNetzA für den Zugang von Biogasanlagen zu den Gasversorgungsnetzen vom 08.05.2024
Von Seiten der europäischen Kommission, der Bundesregierung, dem Bundestag sowie der Bundesländer gibt es mehrere klare politische Bekenntnisse zur Nutzung von Biomethan als essentiellen Teil des Energiesystems der Zukunft. Zudem bietet die Umstellung der Gasversorgung von Erdgas auf erneuerbares Methan (Biomethan, synthetisches Methan) im Vergleich zu einer Umstellung auf Wasserstoff mehrere energie- und klimapolitische Vorteile. Beides sollte sich in den BNetzA-Festlegungen widerspiegeln.
17.07.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
Es ist zu begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Ausbau von Wärmespeichern er-leichtern möchte. Auch für die Errichtung und den Betrieb von Bioenergieanlagen sind Wärmespeicher, insbesondere Behälterwärmespeicher, von besonderer Bedeutung. Mit der folgenden Stellungnahme werden Vorschläge zur Ergänzung des RefE GeoWG unterbreitet, die besonders für die Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie relevant sind. Für eine allgemeine Bewertung des vorliegenden Referentenentwurfs (RefE GeoWG) wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.
15.07.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Überarbeitung der Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Die Bioenergie ist einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie. Die vorliegenden Entwürfe einer Überarbeitung der Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollten daher dafür genutzt wer-den, unnötige Beschränkungen zu beseitigen. Der Anteil erneuerbarer Energien bei der industriellen Prozesswärme liegt erst bei rund 7 Prozent (2022). Die Wärmewende bei Industrieprozessen ist damit das Schlusslicht der Wärmewende. Unnötige Einschränkungen für den Ausbau erneuerbarer Energien kann sich Deutschland weder wirtschaftlich noch aus Gründen des Klimaschutzes und der Energiesouveränität leisten.
09.07.2024
Stellungnahme zu dem „Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)“ vom 18.06.2024
Vorbemerkung Mit dem Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) wird ein weiterer Punkt auf der Agenda aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition umgesetzt. Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen dieses Strategiepapier und unterstützen die Ziele grundsätzlich: Sicherung der Rohstoffversorgung, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten sowie der Rohstoffresilienz der Wirtschaft und Defossilisierung der Industrie. Es solle laut Entwurf außerdem der Verbrauch primärer Rohstoffe gesenkt, Stoffkreisläufe geschlossen und Abfall vermieden werden. Die Verbände betonen die Notwendigkeit der Anpassung und weiteren Ausarbeitung des Entwurfs, die in dieser Stellungnahme erläutert werden.
01.07.2024
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zu den Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1315 zur Änderung des EU-Beihilferechts (AGVO) zählt Strom aus fester Biomasse oberhalb von 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) sowie Biogas ober-halb von 2 MW FWL nicht mehr als Strom aus erneuerbaren Energieträgern im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG). Die neue Regelung des EU-Beihilferechts sieht vor, dass Anlagen oberhalb der genannten Größengrenzen den Nachweis erbringen müssen, dass die Treibhaus-gas(THG)minderungs- und Nachhaltigkeitsvorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) ein-gehalten werden. Diese Neuregelung ist bislang nicht im deutschen Stromsteuerrecht implementiert. Aus diesem Grund werden seit 1.1.2024 für diese Anlagen keine Steuerbefreiungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des StromStG mehr gewährt.
21.06.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
Vorbemerkung Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Erhalt und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist unbestritten eine der großen und drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Es bedarf jedoch Lösungen, die gleichzeitig auch weiterhin eine Entwicklung anderer Bereiche der Daseinsvorsorge ermöglichen und dauerhaft sichern: Lebensmittel- und Energieerzeugung. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der TA Lärm wird dem aus Sicht der Bioenergieverbände lei-der nicht gerecht. In der folgenden Stellungnahme gehen die Bioenergieverbände näher auf die vorgenannte Kritik am Kabinettsentwurf ein und schlagen konkrete Lösungsvorschläge vor.
10.06.2024
Stellungnahme zu den vorläufigen Ankerpunkten der Systementwicklungsstrategie 2024
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Ankerpunkte implizieren, dass gesicherte und flexible Leistung in der Strom- und/oder Fernwärmeerzeugung ausschließlich durch Wasserstoffkraftwerke bzw. Wasserstoff-KWK-Anlagen bereitgestellt wird. Diese einseitige Fokussierung auf Wasserstoff ist nicht sinnvoll, denn sie • widerspricht der politischen Einigung der Regierungsfraktionen, die im Entschließungsantrag zum Solarpaket 1 der Flexibilität aus Biomasse eine hohe Bedeutung zur Bereitstellung gesicherter Leistung einräumen, im selben Maße wie Wasserstoffkraftwerken; • ignoriert die immensen Potenziale flexibler Bioenergieanlagen für die Bereitstellung gesicherter und flexibler Leistung; • ignoriert die vielen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes von Methan ggü. dem Einsatz von Wasserstoff (z.B. bessere Speicherbarkeit); • begünstigt den Rückbau der relevantesten steuerbaren Erneuerbare Energien Technologie, die dem Markt aktuell zur Verfügung steht. 2. Die Ankerpunkte besagen, dass kein Bedarf einer überregionalen Gasinfrastruktur für Methan besteht, sondern ausschließlich einer Infrastruktur für Wasserstoff. Diese einseitige Fokussierung auf Wasserstoff ist nicht sinnvoll, denn sie • unterschätzt die großen Potenziale von erneuerbarem Methan (nicht nur Biomethan, sondern auch synthetischem Methan); • ignoriert die vielen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes und Transports von Methan ggü. dem Einsatz und Transport von Wasserstoff (z.B. bessere Speicherbarkeit, CO2-Quelle für Industrie); • ignoriert die Einbindung von Deutschland in den internationalen Methantransit.
30.05.2024
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 29.05.2024
Vorbemerkung Die Europäische Kommission sieht im REPowerEU-Plan eine deutliche Ausweitung der europäischen Produktion von Biomethan vor. Konkret soll die jährliche Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz bis 2030 von 3 auf 35 Milliarden Kubikmeter erhöht werden. Auch Deutschland weist noch ein signifikantes ungenutztes Potenzial zum Ausbau der Biogas- und Biomethanerzeugung auf, das zur Erreichung dieses Zwecks gehoben werden sollte. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WassBG) sollte deshalb in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Kabinettsentwurfs (KabE). Für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.
29.05.2024
Stellungnahme Zum Green Paper des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für die Transformation der Gas-/Wasserstoffverteilernetze vom 14.03.2024
Das Wichtigste in Kürze 1. Der Bedarf an Gasverteilnetzen im zukünftigen Energiesystem wird stark unterschätzt. 2. Die Vorteile und Potenziale einer Umstellung von Gasnetzen auf erneuerbares Methan werden stark unterschätzt. 3. Inwiefern es für bestimmte Teile des Gasverteilnetzes möglich und sinnvoll ist, Erdgas durch erneuerbares Methan zu ersetzen, muss in Teilen vor Ort entschieden werden – im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung – und in Teilen im Rahmen einer übergeordneten Netzplanung, die auf die jeweiligen Wärmepläne aufbaut. 4. Die Fortführung von Teilen der bestehenden Fernleitungsnetze für den Transport von erneuerbarem Methan ist in jedem Fall sinnvoll, um überregionale Bedarfe zu decken, Importe und Transite zu realisieren, sowie die Speicherkapazität des Methannetzes zu nutzen.
13.05.2024
Stellungnahme zum Antrag „Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen“ der CDU/CSU
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Potenziale und Stärken der Bioenergie wie Flexibilität, Verlässlichkeit, Souveränität, Speicherbarkeit sowie Grund- und Spitzenlastfähigkeit gilt es künftig stärker zu nutzen. Die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Biomassenutzung kann einen wichtigen Beitrag für negative Emissionen leisten. Die Umsetzung der im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen können dazu einen signifikanten Beitrag leisten. 2. Deutschland verfügt über einen umfassenden Park an Biogasanlagen, Biomethan-Blockheizkraftwerken und Holzheizkraftwerken. Diese können gesicherte flexible Leistung zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie bereitstellen. Zudem sind sie die Basis vieler regionaler Wärmekonzepte und damit eine einfache und kostengünstige Erfüllungsoption für neuen Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).