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14.08.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (2025)
Das Wichtigste in Kürze Nicht mehr IED-Anlagen als EU-rechtlich erforderlich: Die Biogasanlagen adressierenden Genehmigungstatbestände müssen so gestaltet werden, dass die europarechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden und nicht - wie bisher - aufgrund nationaler Regelungen mehr Anlagen als IED-Anlagen eingeordnet werden, als notwendig. Anforderungen der IED nicht auf genehmigungsbedürftige Anlagen ausweiten: Im Factsheet wird eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben suggeriert. In den Entwürfen finden sich aber an mehreren Stellen Vorgaben der IED, die sich als allgemeine Anforderungen an alle genehmigungsbedürftigen Anlagen richten. Auch die europäisch erarbeiteten BVT-Schlussfolgerungen werden mit dem aktuellen Stand der Technik gleichgesetzt, was laut Begriffsbestimmung eine Ausweitung auch auf Zukunftstechniken darstellt.
13.08.2025
Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Biomasse ist ein erneuerbarer Energieträger: Biomasse wird nicht nur im EU-Recht, sondern auch in zentralen deutschen Rechtsakten eindeutig als erneuerbarer Energieträger geführt. Die Her-ausnahme aus dem Stromsteuerrecht untergräbt diese einheitliche Systematik und stellt einen Bruch mit bewährten energie- und klimapolitischen Zielsetzungen dar. Das EU-Beihilferecht erlaubt aus-drücklich Steuerermäßigungen und Entlastungen für Strom aus Biomasse, sofern die Anforderungen an Nachhaltigkeit gemäß Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) erfüllt sind. Viele Biomasseanlagen sind daher bereits heute entsprechend zertifiziert und verfügen über dokumentierte Lieferketten-nachweise gemäß den Anforderungen der EU-Kommission. Es wäre daher ohne zusätzlichen Verwal-tungsaufwand möglich, bestehende Nachhaltigkeitsnachweise im Stromsteuerrecht anzuerkennen, anstatt Biomasse pauschal auszuschließen. Der geplante Ausschluss von Biomasse aus der Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist somit nicht erforderlich, um dem EU-Beihilferecht zu genügen.
25.07.2025
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 7.7.2025
Da Biogas/Biomethan in den gleichen Anwendungen genutzt werden kann und deshalb aus energiewirtschaftlicher, industriepolitischer und klimapolitischer Sicht mindestens die gleichen Chancen bietet wie (erneuerbarer) Wasserstoff ist es sinnvoll, beide Energieträger gemeinsam zu denken. Auf europäischer Ebene wird dies im Übrigen bereits getan. So sehen beispielsweise das RePowerEU-Paket wie auch die “Roadmap towards ending Russian energy imports” der EU-Kommission sowohl für Wasserstoff als auch für Biomethan gleichrangige politische Ausbauziele vor und die novellierte EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (RL EU 2024/1789) und die der novellierte EU-Gasbinnenmarktverordnung (VO EU 2024/1789) analoge Regulierungsvorgaben vor. Wasserstoff und Biogas/Biomethan sind in diese Denke zwei Seiten einer Medaille. Dies deckt sich im Übrigen mit dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, der genauso eine bessere Regulierung für Biogas und Biomethan fordert. Ein Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) ist deshalb zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte es in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs (RefE). Für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen
25.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2023 rund 12 Mio. t CO2 eingespart.
21.07.2025
Stellungnahme Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG)
Das Wichtigste in Kürze Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den neuen Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG). Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass Wärmeversorgung in Gänze betrachtet wurde und nun auch die Errichtung und der Betrieb von Wärmeleitungen Berücksichtigung finden. Intendiert war eine Vereinheitlichung, vor allem aber eine Beschleunigung entsprechender Genehmigungsverfahren. Bei genauerem Lesen fällt allerdings auf, dass es sich kaum um eine Besserung handelt.
17.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 10.07.2025
Die Bioenergieverbände begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf (RefE). Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die für die Bioenergiebranche besonders relevanten Aspekte, insb. auf das Thema der zum 31.12.2025 auslaufenden Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Für die Stellungnahme zu weiteren Aspekten des RefE wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die der FvB unterstützt.
30.06.2025
Stellungnahme zum Diskussionspapier Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
Das Wichtigste in Kürze Vernachlässigung der Netzdienlichkeit im Entwurf: Der gegenwärtige Vorschlag der Bundesnetzagentur konzentriert sich vorrangig auf finanzielle Regelungsinstrumente und die Standortsteuerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), ohne die Netzdienlichkeit als zentrale systemrelevante Kategorie zu berücksichtigen. Erfordernis einer differenzierten Behandlung: Die pauschale Gleichbehandlung sämtlicher EE-Anlagen hinsichtlich netzbezogener Kosten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Anlagen mit steuerbarer Einspeisecharakteristik – insbesondere Biogas-, Biomethan- sowie Holzenergieanlagen – leisten durch ihre steuerbare und zuverlässige Einspeisung einen relevanten Beitrag zur regionalen Netzstabilität, zur Vermeidung von Redispatch-Maßnahmen und zur Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und sollten bei der Kostenallokation je nach Einspeiseprofil privilegiert werden. Systematische Einbindung in Entgelt- und Fördermechanismen: Die Berücksichtigung der Netzdienlichkeit als differenzierungsfähige Kenngröße bei der Bemessung von Einspeiseentgelten sowie potenziellen Baukostenzuschüssen ist nicht nur sachlich geboten, sondern auch unionsrechtskonform (vgl. Art. 18 Abs. 7 EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung). Kritik an dynamischen Entgeltmodellen ohne Investitionsschutz: Die Einführung volatiler Einspeiseentgelte ohne hinreichende Begrenzung birgt erhebliche Risiken für die Investitionssicherheit. Ein verbindlicher Höchstwert ist erforderlich, um dem verfassungsrechtlichen Gebot der Planungs- und Investitionssicherheit Rechnung zu tragen. Unvereinbarkeit pauschaler Baukostenzuschüsse mit Flexibilitätsprinzip: Ein nicht differenzierter Baukostenzuschuss widerspricht dem durch das EEG etablierten Flexibilisierungsanreiz. Er müsste netzdienliches Verhalten honorieren und in einschlägigen Fällen vollständig entfallen. Vertrauensschutz für Bestandsanlagen: Eine rückwirkende Belastung bereits errichteter EE-Anlagen würde in unzulässiger Weise in den verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensbestand der Betreiber eingreifen, die auf die geltenden Rahmenbedingungen vertraut haben. Der Schutz bestehender Investitionsentscheidungen ist unabdingbar zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Energiewendezielsetzung.
17.01.2025
Stellungnahme zum Entwurf einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Das Wichtigste in Kürze Nicht mehr IED-Anlagen als EU-rechtlich erforderlich: die Biogasanlagen adressierenden Genehmigungstatbestände müssen so gestaltet werden, dass die europarechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden und nicht - wie bisher - aufgrund nationaler Regelungen mehr Anlagen als IED-Anlagen eingeordnet werden, als notwendig. Durchsatzkapazität für Altholz erhöhen: Kleine und mittelständische Unternehmen benötigen dringend Alternativen zu Wasserstoff und Direktelektrifizierung, um ihre Prozesse zu defossilisieren. Biomasse ist hierbei eine Schlüsseltechnologie, besonders im Mittel- und Hochtemperaturbereich. Jedoch zwingt die aktuelle Durchsatzbeschränkung für Altholzanlagen oft zum Einsatz von Frischholz, was das Ziel der Kaskadennutzung unterläuft. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität auf
20.12.2024
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD & Bündnis 90/Die Grünen für ein Biomasse-Paket vom 17.12.2024
Der vorliegende Fraktionsentwurf (FrakE) weist eine Reihe von Verbesserungen ggü. dem Kabinettsentwurf (KabE) auf. Jedoch bleiben die Grundprobleme des KabE bestehen. Dazu mehr in der Stellungnahme anbei.
11.12.2024
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Biomasse-Paket vom 11.12.2024
Das Wichtigste in Kürze... Eine Verbesserung des EEG 2023 muss der Kern des Biomasse-Pakets sein, insbesondere um bestehende Bioenergieanlagen nach Ende der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterzubetreiben und in zukunftsfähige Anlagenkonzepte wie die Errichtung von Wärmenetzen und die Flexibilisierung investieren und ggf. auch Neuanlagen errichten zu können. Der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) wird diesem Anspruch nicht gerecht...