28.11.2024
Bioenergie braucht kurzfristig Unterstützung, um die laufende Stilllegungswelle aufzuhalten und Flexibilitätspotenziale zu heben
Berlin 28.11.24: Heute endet die Frist der Verbändebeteiligung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). Leider lässt das BMWK die Gelegenheit verstreichen, wichtige gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, um die laufende Stilllegungswelle im Bioenergieanlagenpark aufzuhalten und den Anlagenbestand für die Bereitstellung flexibler gesicherter Leistung zu nutzen. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Fraktionen mindestens eine Übergangslösung finden und das Ausschreibungsvolumen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zumindest für 2025 auf 1800 MW erhöhen sowie den Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen auf 120 Euro/kW anheben.