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17.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 10.07.2025
Die Bioenergieverbände begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf (RefE). Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die für die Bioenergiebranche besonders relevanten Aspekte, insb. auf das Thema der zum 31.12.2025 auslaufenden Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Für die Stellungnahme zu weiteren Aspekten des RefE wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die der FvB unterstützt.
17.07.2025
Biomethananlagen bekommen eine Atempause beim Netzanschluss – dauerhafte Lösung fehlt
Berlin, 17.07.25: Morgen endet die Konsultationsfrist des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Teil des umfangreichen Gesetzespakets ist auch die von den Bioenergieverbänden im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lange geforderte Übergangsregelung beim Netzanschluss von Biomethananlagen. Demnach können unter bestimmten Bedingungen auch nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende diesen Jahres Biomethananlagen zu den bisher geltenden Konditionen ans Gasnetz angeschlossen werden. Eine grundsätzliche Nachfolgeregelung zur GasNZV enthält der Entwurf jedoch nicht.
15.07.2025
Gebäudeenergiegesetz & Co: Bioenergiebranche empfiehlt Vereinfachungen der Wärmegesetzgebung
Berlin, 15.07.25: Heute veröffentlichen die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ihre Vorschläge für verbesserte Rahmenbedingungen im Wärmesektor. Damit reagieren sie insbesondere auf die von der Bundesregierung geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie den dazugehörigen Förderinstrumenten.
15.07.2025
Positionspapier: Vorschläge für verbesserte Rahmenbedingungen der Bioenergie im Wärmebereich
Die sinnvollen Kernelemente des bestehenden Rechtsrahmens und Förderungen sollten unbedingt fortgeführt werden. Dazu gehören insbesondere: • der Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neu installierte Heizsysteme, die ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eingebaut werden (GEG) • die steigenden Mindestanteile grüner Brennstoffe in Heizungen, die in den Jahren 2024 bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eingebaut wurden (GEG) • das Auslaufen von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen im Jahr 2045 (GEG) • die Mindestanteile erneuerbarer Energien in bestehenden und neuen Wärme-netzen (WPG) • die Verpflichtung von Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme für neue Heizsysteme in Gebäude (BEG) und Industrie (EEW) sowie für Wärmenetze und Fernwärmeerzeuger (BEW) Die Mindestanteile erneuerbarer Energien wirken kostendämpfend auf die Preise fossiler Energieträger: Sie verringern die Nachfrage nach fossilen Energien auch ohne hohe EU-Emissionshandelspreise und ohne Abstriche beim Klimaschutz machen zu müssen. Die finanzielle Förderung erneuerbarer Wärme senkt die Kosten der CO2-Reduktion für die Verbraucher. Lokal gewonnene erneuerbare Wärme trägt des Weiteren zur Stärkung der Resilienz des Landes und lokalen Wertschöpfungsketten bei.
01.07.2025
Netzentgelte: BNetzA muss Netzdienlichkeit der Bioenergie berücksichtigen
Berlin, 01.07.25: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) diskutiert nach Außerkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung im Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eine Neuverteilung der Netzentgelte. Wenn-gleich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) die Initiative der BNetzA begrüßen, äußern sie auch Bedenken im Hinblick auf die vorgeschlagene Umsetzung. Kritik ernten vor allem die fehlende Berücksichtigung der Netzdienlichkeit von Bioenergieanlagen sowie klare Aussagen zum Bestandsschutz.
30.06.2025
Stellungnahme zum Diskussionspapier Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
Das Wichtigste in Kürze Vernachlässigung der Netzdienlichkeit im Entwurf: Der gegenwärtige Vorschlag der Bundesnetzagentur konzentriert sich vorrangig auf finanzielle Regelungsinstrumente und die Standortsteuerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), ohne die Netzdienlichkeit als zentrale systemrelevante Kategorie zu berücksichtigen. Erfordernis einer differenzierten Behandlung: Die pauschale Gleichbehandlung sämtlicher EE-Anlagen hinsichtlich netzbezogener Kosten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Anlagen mit steuerbarer Einspeisecharakteristik – insbesondere Biogas-, Biomethan- sowie Holzenergieanlagen – leisten durch ihre steuerbare und zuverlässige Einspeisung einen relevanten Beitrag zur regionalen Netzstabilität, zur Vermeidung von Redispatch-Maßnahmen und zur Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und sollten bei der Kostenallokation je nach Einspeiseprofil privilegiert werden. Systematische Einbindung in Entgelt- und Fördermechanismen: Die Berücksichtigung der Netzdienlichkeit als differenzierungsfähige Kenngröße bei der Bemessung von Einspeiseentgelten sowie potenziellen Baukostenzuschüssen ist nicht nur sachlich geboten, sondern auch unionsrechtskonform (vgl. Art. 18 Abs. 7 EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung). Kritik an dynamischen Entgeltmodellen ohne Investitionsschutz: Die Einführung volatiler Einspeiseentgelte ohne hinreichende Begrenzung birgt erhebliche Risiken für die Investitionssicherheit. Ein verbindlicher Höchstwert ist erforderlich, um dem verfassungsrechtlichen Gebot der Planungs- und Investitionssicherheit Rechnung zu tragen. Unvereinbarkeit pauschaler Baukostenzuschüsse mit Flexibilitätsprinzip: Ein nicht differenzierter Baukostenzuschuss widerspricht dem durch das EEG etablierten Flexibilisierungsanreiz. Er müsste netzdienliches Verhalten honorieren und in einschlägigen Fällen vollständig entfallen. Vertrauensschutz für Bestandsanlagen: Eine rückwirkende Belastung bereits errichteter EE-Anlagen würde in unzulässiger Weise in den verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensbestand der Betreiber eingreifen, die auf die geltenden Rahmenbedingungen vertraut haben. Der Schutz bestehender Investitionsentscheidungen ist unabdingbar zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Energiewendezielsetzung.
24.06.2025
Kurzfristiger Anpassungsbedarf: Biomassepaket 2.0 zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023)
Das Wichtigste in Kürze Vor dem Hintergrund steigender Herausforderungen setzen die Maßnahmen des Biomassepakets wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Bioenergie im Stromsektor. Um die EEG-Regelungen im Sinne einer dezentralen, flexiblen und wirtschaftlich tragfähigen Strom- und Wärmeerzeugung weiterzuentwickeln, sehen die Bioenergieverbände jedoch dringenden kurzfristigen Handlungsbedarf. Ziel muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen wie die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger zum Zweck einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken. Die nachfolgenden Vorschläge zeigen auf, an welchen Stellen dafür kurzfristig nachgesteuert werden sollte.
24.06.2025
Bioenergieverbände legen Vorschläge für umfassende Überarbeitung des EEG vor
Berlin, 24.06.25: Heute veröffentlichten die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ihre Forderungen für eine kurzfristige Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das umfangreiche Empfehlungspapier beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Biomasseausschreibungen. Mit der Idee eines Strommengenmodels stellen die Ver-bände zudem erstmals eine neue Vergütungssystematik für den flexiblen Einsatz von Biogas und Biomethan vor.
18.06.2025
Erneut deutlich überzeichnete Biomasseausschreibung drängt zur Eile bei dringend benötigten Anpassungen am EEG
Berlin 18.06.25: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Biomasseausschreibung in 2025, welche noch nach den Bedingungen des alten EEG 2023 stattfand. Diese war, wie von der Branche prognostiziert, erneut mehrfach überzeichnet: Auf das ausgeschriebene Biomasse-Volumen von lediglich 187 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 543 MW eingereicht. Die Branche drängt nun auf umfassende Änderungen am EEG sowie eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung der zu Jahresbeginn beschlossenen deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens sowie des Flexibilitätszuschlags.
23.05.2025
Vergütung vermiedener Netzentgelte vollständig erhalten - Absenkung vermiedener Entgelte gefährdet Wirtschaftlichkeit von Biomasseheizkraftwerke
Berlin, 23.05.2025: Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V. (FVH) lehnt die von der Bundesnetzagentur geplante Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte ab. Die Bundesnetzagentur hat Ende April in einem Festlegungsentwurf angekündigt, die Vergütung sukzessive von 2026 bis 2029 auslaufen zu lassen. Aus Sicht des FVH würde dies die wirtschaftliche Investitionssicherheit in Frage stellen und damit ein falsches Signal an Betreiber von Biomasseanlagen senden.