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27.03.2023
Stellungnahme zum Antrag „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Grundsätzliches: Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der Wärmewende macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt.
27.03.2023
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 7.3.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigen-tümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Referentenentwurf vom 7.3.2023 (RefE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
16.03.2023
Nationale Biomassestrategie darf die großen Vorteile der Bioenergie nicht verspielen
Berlin, 16.03.2023: Heute beginnt der erste von insgesamt vier Online-Workshops der Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung einer nationalen Biomassestrategie. Diese sind thematisch aufgeteilt in die Bereiche „Biomasseerzeugung“, „Energiesektor und Gebäudewärme“, „Industrie und Bauwirtschaft“ sowie „Verkehr“. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
07.03.2023
Keine Nachbesserungen für Bioenergie im StromPBG
Berlin, 07.03.2023: Noch bis gestern Abend konnten Verbände beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ihre Stellungnahmen zur Reparaturnovelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) einreichen. Die Bioenergieverbände kritisieren den Referentenentwurf als wenig zielführend. So findet sich entgegen dem expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen in dem Entwurf erneut die Regelung, dass die Leistung von Vor-Ort-BHKW und Satelliten-BHKW zusammengefasst wird. Außerdem fehlen weiterhin wichtige Nachbesserungen im Bereich Bioenergie, insbesondere für den Betrieb von Heizkraftwerken, die Resthölzer nutzen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
07.03.2023
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWK für eine Anpassungsnovelle zum StromPBG, EWPBG und EWSG
Am 15.12.2022 wurde im Bundestag das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) als verbindliche Umsetzung der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 verabschiedet, mit weitreichenden Bestimmun-gen auch für die Bioenergiebranche. Die Regelung soll sicherstellen, dass lediglich so genannte „Übergewinne“ abgeschöpft werden, welche insbesondere im Erneuerbare Energien-Bereich angefallen sein sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine Besteuerung von tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern eine Abschöpfung von fiktiven Erlösen. Nach Absatz 27 der genannten Notfallverordnung ist dabei sicherzustellen, dass die Höhe der Obergrenze für Markterlöse die Möglichkeiten der betroffenen Erzeuger, einschließlich der Erzeuger erneuerbarer Energien, nicht beeinträchtigt, ihre Investitions- und Betriebskosten zu decken. Auch nach Angaben des Bundes-wirtschaftsministeriums (BMWK) ist die Abschöpfung so ausgestaltet, dass die stromerzeugenden Unternehmen weiterhin Gewinne erzielen. Eine sachgerechte Anpassung des Abschöpfungsmechanismus an die realen Kosten der Stromerzeugung aus Biogas und Altholz wurden im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen. Bioenergieanlagen unterscheiden sich von an-deren Erneuerbaren Energien grundlegend darin, dass für die Energiegewinnung Brennstoffe genutzt werden. Seit 2021 sind die Preise für die benötigten Brenn- und Einsatzstoffe in Deutschland gestiegen, was sich mit Beginn des Krieges in der Ukraine noch einmal verschärft hat. ...
24.02.2023
Hemmnisse und Hürden der Bioenergie beseitigen
Berlin, 24.02.2023: Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie haben einen Katalog von über 50 Maßnahmen zum Abbau von Hürden und Hemmnissen für die energetische Biomassenutzung unterbreitet. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
24.02.2023
Positionspapier Vorschläge zum Abbau regulatorischer Hemmnisse für die Bioenergie
Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie haben einen Katalog von über 50 Maßnahmen zum Abbau von Hürden und Hemmnissen für die energetische Biomassen-utzung unterbreitet.
20.02.2023
Bioenergie in das künftige Strommarktdesign einbeziehen
Berlin, 20.02.2023: Zu der heutigen Auftaktveranstaltung der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) organisierten „Plattform klimaneutrales Stromsystem“ treffen sich eine Vielzahl von Stakeholdern aus Verbänden, Unternehmen, Think Tanks und Gewerkschaften, um gemeinsam über die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns zu diskutieren. Trotz der Bedeutung der Bioenergie für eine zügige und kostengünstige Erreichung eines klimaneutralen Stromsystems wurden keine Bioenergieverbände eingeladen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
26.01.2023
Antrag Bayerns im Bundesrat: Holzenergie vor der Abschaltung durch Abschöpfung bewahren
Berlin, 26.01.2023: Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat einen Antrag zu „Anpassungen bei der Erlösabschöpfung zur Stärkung der Bioenergie“ (Drucksache 645/22) eingebracht. Denn die Erlösabschöpfung im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) stellt Betreiber von Biomasseheizkraftwerken seit Inkrafttreten im vergangenen Dezember vor große wirtschaftliche Herausforderungen, so dass Abschaltungen drohen und bereits stattfinden. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist für viele Anlagen mit dem geltenden Abschöpfungsmechanismus nicht mehr möglich. Für Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), ist die Initiative aus Bayern ein wichtiges Zeichen. Sie fordert den Bundesrat zur Annahme des Antrags auf:
19.01.2023
Stellungnahme zu den „Eckpunkten für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)“ vom 6.10.2022
Aktuell werden rund 922 PJ an Biomasse für energetische Zwecke verwendet, davon rund 180 PJ für die Stromerzeugung, 618 PJ für Wärmebereitstellung und 124 PJ für Mobilität.1 Diese Nutzung ist das Ergebnis einer über die Jahre gewachsenen und stetig strukturell verfeinerten erneuerbaren Energiepolitik, die maßgeblich von der RED I (Richtlinie 2009/28/EG) und den ersten Erneuerbare- Energien-Gesetzen (EEG) geprägt wurde. Zielstellung der Bioenergiepolitik der frühen 2000er Jahre war es, neben dem Klimaschutz v.a. im Verkehrs- und Strombereich, einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit zu leisten, heimische Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu stärken und die zu dieser Zeit sehr niedrigen und bei weitem nicht kostendeckenden Agrarpreise zu stabilisieren. Die heutige energetische Biomassenutzung ist Resultat zahlreicher Überarbeitungen der Energiepolitik, mit steten Anhebungen der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und ambitionierterer Klimaschutzziele.