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07.06.2023
EEG-Novelle: Verbesserungen dürfen nicht von großen Unzulänglichkeiten der Strompreisbremsenreparatur ablenken
Berlin, 7.6.2023. Heute beschließt das Bundeskabinett den Ressortentwurf für eine kleine Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2023), womit unter anderem die befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung bestehender Biogasanlagen sowie die Flexibilisierung des Güllebonus verlängert werden soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
07.06.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7.6.2023
Der deutsche Biogasanlagenpark umfasst knapp 10.000 Anlagen, die rund 95 TWh Biogas erzeugen. Davon werden rund 85 TWh am Anlagenstandort zu Strom und Wärme umgewandelt und rund 10 TWh ins Gasnetz eingespeist. Die allermeisten dieser Anlagen produzieren aufgrund verschiedener Restriktionen nicht die technisch maximal mögliche Biogasmenge. Aktuell sind in Deutschland Biogas- und Biomethan-BHKW in einem Umfang von 5,8 Gigawatt (GW) installiert. Von diesen dienen jedoch 2 GW der flexiblen Strombereitstellung und sind deshalb nicht ausgelastet. Diese 2 GW können genutzt werden, um die zusätzlich erzeugte Biogasmenge zu verstromen.
30.05.2023
Ausschreibungsergebnisse bestätigen die Notwendigkeit biogener Kraft-Wärme-Kopplung und verbesserter Rahmenbedingungen im EEG
Berlin, 30.05.2023: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) für das reguläre Biomasse-Segment sowie für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Nach einer Erhöhung der Gebotshöchstwerte durch die BNetzA ist das reguläre Ausschreibungssegment erstmals überzeichnet: Auf das ausgeschriebene Volumen von 300 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 532 MW eingereicht. Gar keine Interessenten gab es im Segment für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke: Da sich bereits in der Ausschreibung 2022 nur zwei Bieter fanden, hatte die BNetzA das Biomethan-Ausschreibungsvolumen für die erste Ausschreibung in 2023 vorsorglich von 300 MW auf 19 MW gesenkt und trotzdem fand sich kein einziger Bieter. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
25.05.2023
Reparatur des Strompreisbremsengesetzes sollte Probleme lösen, anstatt neue zu schaffen!
Berlin, 25.05.2023: Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) statt, die wesentliche Mängel des erst kürzlich erlassenen Mechanismus zur Abschöpfung von Strommarkterlösen ausräumen soll. Der eingereichte Entwurf der Bundesregierung beeinflusst ebenfalls die Abschöpfung von Bioenergieanlagen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
25.05.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Anpassungsnovelle zum StromPBG, EWPBG und EWSG
Am 15.12.2022 wurde im Bundestag das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) als verbindliche Umsetzung der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 verabschiedet, mit weitreichenden Bestimmungen auch für die Bioenergiebranche. Die Regelung soll sicherstellen, dass lediglich so genannte „Übergewinne“ abgeschöpft werden, welche insbesondere im Erneuerbare Energien-Bereich angefallen sein sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine Besteuerung von tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern eine Abschöpfung von fiktiven Erlösen. Nach Absatz 27 der genannten Notfallverordnung ist dabei sicherzustellen, dass die Höhe der Obergrenze für Markterlöse die Möglichkeiten der betroffenen Erzeuger, einschließlich der Erzeuger erneuerbarer Energien, nicht beeinträchtigt, ihre Investitions- und Betriebskosten zu decken. Auch nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) ist die Ab-schöpfung so ausgestaltet, dass die stromerzeugenden Unternehmen weiterhin Gewinne erzielen. Eine sachgerechte Anpassung des Abschöpfungsmechanismus an die realen Kosten der Stromerzeugung aus Biogas und Altholz wurden im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen. Bioenergieanlagen unterscheiden sich von anderen Erneuerbaren Energien grundlegend darin, dass für die Energiegewinnung Brennstoffe genutzt werden. Seit 2021 sind die Preise für die benötigten Brenn- und Einsatzstoffe in Deutschland gestiegen, was sich mit Beginn des Krieges in der Ukraine noch einmal verschärft hat.
24.05.2023
EnWG-Novelle: Bundesnetzagentur muss klare Zielvorgaben zum Ausbau der Biomethaneinspeisung erhalten
Berlin, 24.05.2023: Die Bundesregierung hat heute eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Mit dieser soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
15.05.2023
Bioenergie ist Garant eines sozialverträglicheren Gebäude-Energie-Gesetzes
Berlin, 12.05.2023: Heute beschäftigt sich der Bundesrat in einer abschließenden Sitzung mit dem Gebäude-Energie-Gesetz, wonach ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
08.05.2023
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Energiewirtschaftsrecht vom 30.04.2023
Vorbemerkung und zur Umsetzung des EuGH-Urteils: Die Bioenergieverbände begrüßen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshof RS. C 718/18 vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) nun umgesetzt wird. Insbesondere die Projektierer und Betreiber von Biogasaufbereitungsanlagen sind seit mehr als eineinhalb Jahren einer großen Unsicherheit ausgesetzt, wie sich die Neuregelungen im Energiewirtschaftsrecht bzw. die daran anschließenden Festlegungen der BNetzA auf ihre Projekte auswirken. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun schleunigst abgeschlossen und die BNetzA ihre Festlegungskompetenz für die Zeit nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sowie der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) nutzen. Im Folgenden wird auf die Bioenergiespezifischen Aspekte des vorliegenden Referentenentwurfs (RefE) eingegangen bzw. entsprechende Ergänzungsvorschläge unterbreitet.
28.04.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Kabinettsentwurf (KabE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
19.04.2023
Gebäudeenergiegesetz: Kein Heizungsverbot für Biomasse im Neubau!
Berlin, 19.04.2023: Heute beschloss die Bundesregierung ihren Entwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demnach müssen ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert: