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15.07.2025

Gebäudeenergiegesetz & Co: Bioenergiebranche empfiehlt Vereinfachungen der Wärmegesetzgebung

Berlin, 15.07.25: Heute veröffentlichen die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ihre Vorschläge für verbesserte Rahmenbedingungen im Wärmesektor. Damit reagieren sie insbesondere auf die von der Bundesregierung geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie den dazugehörigen Förderinstrumenten.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, unterstreicht: „Ordnungsrecht und Förderung im Wärmesektor sind wichtig und müssen grundsätzlich erhalten bleiben. So ist es zur Erreichung unserer Klimaziele und für eine kostengünstige und resiliente Wärmeversorgung unabdingbar, am 65%-Ziel des GEG für neu installierte Heizungen festzuhalten. Ebenso unterstützen wir die bestehende Regelung für ansteigende Mindestanteile grüner Brennstoffe sowie Mindestanteile erneuerbarer Energien in bestehenden und neuen Wärmenetzen. Auf der anderen Seite muss Hausbesitzern und Netzbetreibern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt werden. Das ist im aktuellen Recht noch nicht gegeben und vielfach gibt es fachlich fragwürdige Anforderungen und unnötige sowie teure Hemmnisse. Deshalb besteht Überarbeitungsbedarf!“

Die Verbände bemängeln vor allem diskriminierende oder fachlich nicht fundierte regulatorische Anforderungen bei der Nutzung von Holz, Biogas und Biomethan zur Wärmeerzeugung. Sie empfehlen daher die Streichung aller Restriktionen beim Einsatz nachhaltiger Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere die Deckelung von Biomasse in Wärmenetzen mit über 50 km Leitungslänge, die Anforderung einer Nachhaltigkeitszertifizierung unterhalb der von der EU vorgegebenen Größengrenze und den Ausschluss von neuen Biogasanlagen mit über 40 Prozent Maisanteil sowie die Zulassung aller nachhaltigen Brennstoffe in den Förderprogrammen. Darüber hinaus fordern sie die Diskriminierung von grünem Methan gegenüber Wasserstoff bei den Regeln zur Transformation der Gasnetze zu streichen. Nicht zuletzt braucht es zusätzlich adäquate Primärenergiefaktoren und Emissionswerte für Biogas, Biomethan und Bioöl sowie erneuerbare KWK-Anlagen. „Die Wärmegesetzgebung und die damit verbundenen Förderprogramme müssen einfacher umsetzbar werden. Insgesamt sind zu viele Restriktionen für die Bioenergie enthalten, die die Wärmewende unnötig verteuern und ausbremsen“, moniert Rostek. Sie erinnert daran, dass Bioenergie mit 81 % mit weitem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle ist.

Im Zentrum aller Überlegungen müsse laut Rostek jedoch vor allem der Erhalt des EEG-Anlagenbestands stehen. „Die Vermarktung erneuerbarer Wärme ist für viele Bioenergieanlagen nur ein Standbein von vielen. Vor allem Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen erwirtschaften einen Großteil ihrer Einnahmen durch den Verkauf von Strom und haben sich hierfür im Rahmen der EEG-Ausschreibungen auf einen 20-jährigen Vergütungszeitraum beworben. Für zahlreiche Anlagen endet dieser Zeitraum bereits in diesem oder den kommenden Jahren. Der Handlungsdruck ist groß – Betreiber brauchen dringend eine Anschlussperspektive. Neben der noch ausstehenden Notifizierung des Biomassepakets durch die EU sind grundlegende Änderungen am EEG notwendig.“

Die Vorschläge für verbesserte Rahmenbedingungen im Wärmesektor sowie zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.