Netzentgelte: BNetzA muss Netzdienlichkeit der Bioenergie berücksichtigen
Berlin, 01.07.25: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) diskutiert nach Außerkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung im Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eine Neuverteilung der Netzentgelte. Wenngleich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) die Initiative der BNetzA begrüßen, äußern sie auch Bedenken im Hinblick auf die vorgeschlagene Umsetzung. Kritik ernten vor allem die fehlende Berücksichtigung der Netzdienlichkeit von Bioenergieanlagen sowie klare Aussagen zum Bestandsschutz.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, begrüßt die Eröffnung einer Diskussion über die Neuverteilung der Netzentgelte, übt jedoch auch deutliche Kritik: „Dass sich die BNetzA dem Thema der Neuverteilung der Netzentgelte annimmt und den Diskussionsraum eröffnet hat, ist ein wichtiger erster Schritt. Dennoch fokussiert sich die BNetzA in ihrem Entwurf hauptsächlich auf finanzielle Regelungsinstrumente sowie auf Aspekte der Standortsteuerung. Eine zentrale und für die Bioenergiebrache relevante Kenngröße bleibt unberücksichtigt: die Netzdienlichkeit von Bioenergieanlagen. Die pauschale Gleichbehandlung sämtlicher EE-Anlagen hinsichtlich netzbezogener Kosten ist aus unserer Sicht sachlich nicht gerechtfertigt“.
Laut der Verbände leisten Biogas- und Biomethananlagen sowie Holz(heiz)kraftwerke durch ihre steuerbare und zuverlässige Einspeisung einen relevanten Beitrag zur regionalen Netzstabilität, zur Vermeidung von Redispatch-Maßnahmen sowie zur Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Sie können saisonal, aber auch im Tagesverlauf ihre Leistung erhöhen oder herunterfahren und so kurzfristig mehr Energie in Form von Strom und Wärme bereitstellen und Netze entlasten.
Daneben hegt Rostek erhebliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Umsetzung der Regeln für Bestandsanlagen. „Bereits am Netz befindliche Anlagen haben bei ihrer Planung und Finanzierung auf die damals geltenden Rahmenbedingungen vertraut. Die geplante Umsetzung kann je nach Ausgestaltung zu Lasten der Technologien gehen, die sich frühzeitig für die Energiewende eingesetzt und auch einen besonders hohen Grad an Partizipation von regionalen Akteuren haben, die für die Akzeptanz der Energiewende essenziell sind. Der Schutz bestehender Investitionsentscheidungen ist unabdingbar zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Energiewendezielsetzung,“ schließt Rostek.
Diese und weitere Kritikpunkte finden Sie auch in der Stellungnahme des HBB, welche auf der Webseite zu finden ist.