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27.02.2026

EEG-Entwurf: Enttäuschend auf ganzer Linie

Berlin 27.2.26: Gestern wurde ein erster Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) bekannt. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) halten den Entwurf für völlig unzureichend.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, ist vom EEG-Entwurf enttäuscht: „Der Handlungsdruck bei den Regelungen zur Bioenergie im EEG ist riesig. Tausende Betreiber von Biogas- und Holzenergieanlagen wollen investieren, werden aber durch fehlende und schlecht gemachte Regulierung im EEG davon abgehalten. Dies gilt insbesondere für die vielen Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung nun ausläuft und denen die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Perspektive zugesagt hatte. Der Entwurf bleibt aber weit hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrags zurück - und vor allem hinter dem, was wirklich nötig wäre. Von der betriebswirtschaftlichen Freiheit, die Anlagenbetreiber so dringend benötigen, ist im Entwurf praktisch nichts zu finden. Das starre Konzept der Betriebsstundenbegrenzung wird beibehalten und die Begrenzung des Einsatzes von Mais kaum angetastet. Damit bleibt ein großes Wirtschaftlichkeitsproblem beinahe unverändert bestehen und es werden Potentiale zur Kostensenkung verschenkt. Tatsächliche Lösungen für kleine in der Landwirtschaft verhaftete Anlagen sucht man im Entwurf ebenfalls vergebens.“

Allein durch die Flexibilisierung des Biogasanlagenbestands könnten wir kurzfristig 12 GW gesicherte flexible erneuerbare Leistung beisteuern, die zum Ausgleich der schwankenden Solar- und Windproduktion dringend gebraucht wird. Dieses Angebot in dieser Phase der Energiewende auszuschlagen ist völlig unverständlich!

„Was wir brauchen, ist ein Biomassepaket 2.0 – der Entwurf kommt dem nicht einmal nahe und muss dringend umfassend nachgebessert werden“, schließt Rostek.

Eine umfassende Liste mit Vorschlägen für ein Biomassepaket 2.0 haben die Bioenergieverbände in ihrem Positionspapier vorgelegt. Eine Stellungnahme der Bioenergieverbände zum Referentenentwurf wird veröffentlicht, sobald dieser vorliegt.