Umsetzung der Industrieemissionsrichtline muss sich auf EU-Vorgaben beschränken
Berlin, 15.08.25: Heute endet die Stellungnahmefrist für einen Entwurf eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisieren insbesondere, dass bei der Umsetzung beabsichtigt wird, deutlich mehr Anlagen unter den Genehmigungstatbestand einer IED-Anlage zu fassen, als EU-rechtlich nötig wäre.
„Im Koalitionsvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass bei der Übertragung von EU-Rechtsakten ins Nationale Recht eine 1:1 Umsetzung erfolgen soll. Laut Entwurf würden jedoch deutlich mehr Biogasanlagen als nötig von der EU-Verordnung der IED betroffen sein. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung auch mehr als 100 Tage nach ihrem Antritt noch an den Koalitionsvertrag hält. Die IED-Umsetzung ist eine gute Gelegenheit, um das Ziel aus dem Koalitionsvertrag eines „fachrechtlichen Bürokratierückbaus“ auch umzusetzen, anstatt noch Regelungen auf das EU-Recht draufzusatteln,“ erklärt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. Im Factsheet zum Referentenentwurf wird zwar eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben suggeriert. In den Entwürfen finden sich jedoch an mehreren Stellen Vorgaben der IED, die sich als allgemeine Anforderungen an alle genehmigungsbedürftigen Anlagen richten. Auch die europäisch erarbeiteten BVT-Schlussfolgerungen („beste verfügbare Technik“) werden mit dem aktuellen Stand der Technik gleichgesetzt, was laut Begriffsbestimmung eine Ausweitung auch auf Zukunftstechniken darstellt.
Daneben fordern die Verbände im HBB eine Erhöhung der Durchsatzkapazität für Altholz in der 4. BImSchV. „Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) benötigen dringend Alternativen zu Wasserstoff und Direktelektrifizierung, um ihre Prozesse zu defossilisieren. Biomasse ist hierbei eine Schlüsseltechnologie, besonders im Mittel- und Hochtemperaturbereich. Jedoch zwingt die aktuelle Durchsatzbeschränkung für Altholz Anlagen oft zum Einsatz von Frischholz, was die Kaskadennutzung unterläuft,“ gibt Rostek zu verstehen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität auf weniger als 6 t/h würde laut der Verbände nicht nur eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in KMU maßgeblich unterstützen, sondern vor allem ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Resilienz der Betriebe erhöhen.
Nicht zuletzt empfehlen die Verbände, mehr Bürokratieabbau zu wagen. „Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen um mindestens 10 Mrd. € sowie Bürokratiekosten um 25 % zu senken. Dazu sind jährliche Bürokratierückbaugesetze vorgesehen. Der vorliegende Entwurf wird dem nicht gerecht: Anstatt Verfahren zu vereinfachen und Doppelprüfungen zu streichen, werden zusätzliche Melde- und Prüfpflichten eingeführt, die vor allem kleine und mittelständische Betreiber belasten. Vorgaben müssen zielgerichtet, verhältnismäßig und auf klaren Rechtsgrundlagen beruhen. Nur durch konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbauziele können die Potenziale der Bioenergie voll ausgeschöpft werden. Ansonsten erstickt die im Koalitionsvertrag angestrebte „Investitionsoffensive“ in einem Papierberg,“ schließt Rostek.
Diese und weitere Änderungsempfehlungen finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme zur IED.