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28.07.2025

Bioenergie in Wasserstoffbeschleunigungsgesetz konsequent mitdenken

Berlin, 28.07.25: Heute endet die Konsultationsfrist für den ersten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG). Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) fordern die Einbettung des Gesetzes in ein umfassendes Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt, dass neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, begrüßt die Initiative der Bundesregierung und betont: „Es ist gut, dass der vorliegende Referentenentwurf die Liste der privilegierten Projekte erweitert. Nun stehen beispielsweise auch „erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ (RFNBO) wie synthetisches Methan aus Elektrolyse -Wasserstoff und biogenem CO2 auf der Liste.“

Gleichzeitig werden laut Rostek jedoch nicht alle Projekte adressiert, die im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Klimaschutztechnologien im WasserstoffBG enthalten sein müssten. „Das Spektrum der Energieträger, auf die das WasserstoffBG angewendet werden soll, wird weiterhin unnötig eingeschränkt. Konkret sollte das Gesetz nicht nur Wasserstoff aus Elektrolyse adressieren, sondern auch Biomethan und biogenen Wasserstoff, z.B. aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse,“ erklärt Rostek. Die Leiterin des HBB schlägt daher vor, das Gesetz in ein umfassendes Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt einzubetten, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Nur so ließen sich die Ziele zur Emissionsminderung, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erreichen.

„Nicht zuletzt muss darauf hingewiesen werden, dass noch in diesem Jahr die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und mit ihr die privilegierten Regelungen für die Einspeisung erneuerbarer Gase ins Gasnetz, einschließlich Wasserstoff und Wasserstoffderivaten, außer Kraft tritt. Eine ersatzlose Streichung dieser Regelungen konterkariert zahlreiche europäische Ziele und Vorgaben sowie den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Neben den geforderten Anpassungen am WasserstoffBG ist daher dringen auch eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im Energiewirtschaftsgesetz erforderlich,“ schließt Rostek.

Detailliertere Ausführungen der Vorschläge des HBB zum WasserstoffBG finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme. Auch Vorschläge zur Novelle des EnWG sowie für eine Nachfolgeregelung zur GasNZV sind in der jüngst veröffentlichten Stellungnahme des HBB nachzulesen.