25.07.2025
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 7.7.2025
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) sollte in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Nur so lassen sich die Ziele zur Emissionsminderung, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erreichen.
- Der vorliegende Referentenentwurf (RefE) schränkt das Spektrum der Energieträger, auf die das WasserstoffBG angewendet werden soll, unnötig ein. Konkret sollte das Gesetz nicht nur Wasserstoff aus Elektrolyse adressieren, sondern auch biogenen Wasserstoff, z.B. aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse.
- Anlagen und Infrastruktur zur Einspeisung von Biomethan sollten in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene reduziert den Bedarf von Methan aus vorgelagerten Hochdrucknetzen. Infolgedessen könnten einzelne Hochdruckleitungsstränge für die Versorgung mit Wasserstoff früher „frei“ und somit für Wasserstoff umgenutzt werden, ohne dass zwangsläufig Methanverbraucher auf unteren Netzebenen nicht mehr versorgt werden können.
- Im Sinne eines breiten Anwendungsspektrums ist zu begrüßen, dass im vorliegenden RefE so genannte „erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs“ (RFNBOs) werden, also Wasserstoffderivate wie synthetisches Kerosin, synthetisches Methanol oder synthetisches Methan (methanisierter Wasserstoff). Es ist jedoch rechtlich unklar, ob damit Wasserstoffderivate generell in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden oder nur Wasserstoffderivate, die als Brenn- bzw. Kraftstoff eingesetzt werden. Es sollte deshalb klargestellt werden, dass grundsätzlich alle Wasserstoffderivate adressiert werden, unabhängig davon, wofür sie eingesetzt werden.
- Zum 31.12.2025 tritt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und mit ihr die privilegierten Regelungen für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen ins Gasnetz, einschließlich Wasserstoff und Wasserstoffderivate, außer Kraft. Eine ersatzlose Streichung dieser Regelungen widerspräche zahlreichen europäischen Vorgaben sowie dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Mithin sollte mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nachfolgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden.
- Die Erzeugung von Wasserstoff an Biomasseanlagen das Potenzial, schnell und in großem Umfang den Wasserstoffhochlauf voranzubringen. Denn an Biomasseanlagen fällt als Koppelprodukt der Energieerzeugung biogenes CO2 an, das genutzt werden kann, um aus Wasserstoff Wasserstoffderivate herzustellen wie synthetisches Kerosin, Methanol oder Methan (methanisierter Wasserstoff). Analog zur Regelung im Baugesetzbuch, die die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff an Wind- und PV-Anlagen im Außenbereich ermöglicht, sollte es ermöglicht werden im Außenbereich Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten an Biomasseanlagen zu errichten.