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24.02.2023

Positionspapier Vorschläge zum Abbau regulatorischer Hemmnisse für die Bioenergie

Das Wichtigste in Kürze


Grundsätzliche Verbesserung der Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen durch:

  • Überprüfung aller Anforderungen auf Konsistenz mit anderen Anforderungen und politischen Zielen sowie auf Verhältnismäßigkeit
  • Grundsätzliches zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren:
  • BImSchG:1 Ausweitung der Kompetenz externer Sachverständiger zur Prüfung von Anträgen sowie Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren
  • 9. BImSchV:2 Beschränkung des Zeitfenstern zur Nachforderung von Antragsunterlagen
  • EEG:3 Festlegung, dass nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Herstellung von Wärme und Gas aus Erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ ist

Übergreifende Erleichterung des Anlagenbetriebs durch:

  • BioSt-NachV, BioKraft-NachV, RED:4 Vereinfachung des Zertifizierungsverfahrens & Verknüp-fung mit europäischer Datenbank; Verlängerung von Meldefristen; Einführung zusätzlicher Standardwerte; Festlegung angemessener Bagatellgrenzen
  • NELEV:5 Erleichterung der Zertifizierung von Einheiten und Anlagenkomponenten
  • TRAS 120:6 Umfassende Überarbeitung des Anforderungskatalogs
  • BEHG:7 Ausnahme von kleinen und mittleren Anlagenbetreibern

Erleichterung des Einsatzes von Nebenprodukten, Reststoffen, Abfällen und alternativer Anbaubio-masse sowie Beschleunigung von Änderungen des Einsatzstoffmixes durch:

  • AwSV:8 Sicherung der Lagerung von Gärresten in JGS-Anlagen
  • BauGB:9 Erleichterung des Einsatzes von Gülle und gewerblichen Reststoffen in bauplanungsrechtlich privilegierten Biogasanlagen
  • EEG: Flexibilisierung der technischen Anforderungen zur Minderung von Methanemissionen sowie Anpassung ans Fachrecht; Anhebung der Obergrenze für Güllekleinanlagen auch für den Anlagenbestand; Anerkennung von Pferdemist als „Gülle“ i.S.d. EEG 2009
  • 4. BImSchV: Verschlankung von Genehmigungsverfahren und genehmigungsrechtliche Erleichterung des Einsatzes von Gülle
  • LAI-Auslegungsempfehlung10 zur 44. BImSchV: Sachgerechte Definition der Grenzwerte für Altholz
  • BioSt-NachV, BioKraft-NachV bzw. RED: Zusätzliche Standartwerte für alternative Einsatzstoffe festlegen
  • IED bzw. MECPD:11 Ausnahme: Ausnahme von Holzabfällen
  • KrWG:12 Einsatz pflanzlicher Reststoffen erleichter
  • TA Luft:13 Erschließung neuer Standorte für die Abfallvergärung nicht verhindern
  • GAPDZV:14 Nutzung geförderter Blühpflanzenflächen ermöglichen und Hemmnisse für Agrofrostsysteme beseitigen
  • DüV:15 Gleichstellung von Mist und Gärresten

Erleichterung und Beschleunigung der Flexibilisierung von Biogasanlagen durch:

  • 12. BImSchV: Angleichung der Schwellenwerte von Rohbiogas und Erdgas
  • BioSt-NachV bzw. RED: Umstellung der Schwellenwerte der Nachhaltigkeitszertifizierung von Feuerungswärmeleistung auf Bemessungsleistung
  • EEG: Präzisierung des Anlagenbegriffs für Flexibilitätszahlungen, Deckelung der Flexibilitätsprämie auch für „Nach-Flexibilisierung abschaffen“

Erleichterung der Biomethanerzeugung und des Anschlusses ans Gasnetz durch:

  • BauGB: Bauplanungsrechtliche Privilegierung von Aufbereitungsstationen, die mehrere Biogasanlagen bündeln, Einspeisestationen sowie Biogasverflüssigungsanlagen
  • EEG: Ermöglichung der bilanziellen Trennung von Rohgas nach Einsatzstoffen
  • GasNZV:16 Verringerung des Anteils des Biogasanlagenbetreibers an den Netzanschlusskosten
  • GasNZV: Verpflichtung der Gasnetzbetreiber zur Realisierung von Gasnetzanschlüssen nach maximal einem Jahr
  • SektV:17 Vereinfachung des Ausschreibungsverfahrens für Gasnetzanschlüsse
  • BioSt-NachV bzw. BioKraft-NachV: Harmonisierung der Bilanzzeiträume von Nachhaltigkeitszertifizierung und Gashandel
  • Erleichterung der Biogastrassenfindung

Erleichterung der Wärmeversorgung durch:

  • BEW:18 Nachweis der langfristigen Brennstoffverfügbarkeit vereinfachen oder streichen, pra-xisgerechtere Ausgestaltung der Liste förderfähiger Festbrennstoffe, Bagatellgrenze für die Einführung einer Machbarkeitsstudie einführen
  • BEG:19 Antragsverfahren für Gebäudenetzen vereinfachen
  • EnWG:20 Nachrangige Abregelung von Erneuerbaren KWK-Anlagen
  • EEW:21 Einzelfallabhängige Prüfung der Brennwertnutzung
  • EEW: Anpassung der Regelungen zum Strom-Eigenverbrauch bei KWK-Anlagen
  • BauGB: Vereinfachung des Baus von Satteliten-BHKW im Außenbereich

Abbau weiterer Hemmnisse durch:

  • 10. BImSchV: Änderung der Bestandsschutzsortenregelung
  • EEG: Pflicht zur Volleinspeisung auch für den Anlagenbestand abschaffen und Klarstellung der 3-Jahres-Regel bei der Obergrenze anzulegender Werte