Kopfbild
19.08.2022

Sofortmaßnahmen zum Ausbau der Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz

Die Europäische Kommission hat sich mit ihrem „REPowerEU“-Plan zum Ziel gesetzt, die Biomethanerzeugung bis 2030 auf 35 bcm (entspricht ca. 370 Terawattstunden [TWh]) zu erhöhen. Die Umrüstung des deutschen Biogasanlagenbestands auf die Gaseinspeisung bietet zusammen mit den noch ungenutzten Biomassepotenzialen in Deutschland damit einen der wichtigsten Hebel, um das europäische Biomethanziel zu erreichen.

In einem Sofortmaßnahmenprogramm Biomethan sollten Hemmnisse und Hürden für den Ausbau der Biomethaneinspeisung beseitigt werden. Dazu gehört:

  • Die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau, insbesondere durch die Privilegierung von Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen im Baugesetzbuch (BauGB), vereinfachte Genehmigungsverfahren, eine verbindliche Obergrenze für die Realisierung des Netzzugangs- sowie die Informationsaufarbeitung auf kommunaler Ebene im Rahmen der geplanten Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung.
  • Eine Senkung der Investitionskosten für den Anlagenbetreiber, u.a. durch eine Novellierung der Kostenaufteilungsregelungen in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und die Einführung eines finanziellen Förderprogramms für die Umrüstung von Bestandsanlagen.
  • Den Abbau von Handelshemmnissen, z.B. durch die Möglichkeit im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Rohbiogasmengen bereits vor der Einspeisung ins Gasnetz nach Einsatzstoffen zu teilen.

Zudem sollte mit einem Sofortmaßnahmenprogramm eine Steigerung der Biomethannachfrage angereizt werden:

  • Die Nutzung von Biomethan im Stromsektor sollte sich nicht auf Spitzenlastkraftwerke ohne Wärmeauskopplung konzentrieren, sondern auf flexible und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) (Änderung des EEG & des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes [KWKG]).
  • Um Anreize zu setzen, damit der Gasheizungsbestand defossilisiert wird, noch bevor Hausbesitzer in eine neue Heizung investieren möchten, sollte eine - begrenzte - Weitergabe der Mehrkosten von Vermietern an Mieter möglich sein (Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes [CO2KostAuftG]).
  • Biomethan kann ohne technische Änderungen in Anlagen zur Erzeugung von industrieller Hochtemperaturwärme sowie zur stofflichen Nutzung eingesetzt werden. Anreize dafür können in der Bundesförderung für Ressourcen- und Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie in der Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) werden.

Unabhängig von den hier vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen sollte die Bundesregierung unverzüglich einem im „Repower EU“-Plan der Europäischen Kommission vorgesehen umfassenden Aktionsplan Biomethan entwerfen, der konkrete mittel- und längerfristige Ausbauziele und Maßnahmen enthält.

 

Lesen Sie weiter im Download anbei...