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29.05.2026

Vorschläge für Bürokratieabbau Nachhaltigkeitszertifizierung von Biogas und Holz

Wichtigste Empfehlungen

  1. Die aktuellen Anforderungen rund um die Nabisy-Datenbank und die verpflichtende Einführung der Unionsdatenbank (UDB) verursachen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. Die Nabisy-Datenbank sollte grundlegend modernisiert werden. Insbesondere Korrekturprozesse sollten deutlich vereinfacht werden und ohne zusätzlichen Aufwand möglich sein. Zudem sollte die Einführung der UDB erst nach Schaffung einer funktionierenden und praxistauglichen Schnittstelle zu Nabisy erfolgen. Eine doppelte Nachweisführung in parallelen Systemen muss unter allen Umständen vermieden werden.
  2. Aus Branchensicht ist es zur wirksamen Reduzierung bürokratischer Belastungen ausreichend, wenn dem Stromnetzbetreiber einmal jährlich ein Nachweis zur Einhaltung der BioSt-NachV für das jeweils kommende Kalenderjahr vorgelegt wird – analog zur Nachweisführung anderer Vergütungsbestandteile einer Bioenergieanlage. Als Nachweis ist das gültige Nachhaltigkeitszertifikat der Bioenergieanlage als alleiniger und vollwertiger Nachweis anzuerkennen, das ohnehin einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr besitzt. Die verpflichtende Erstellung einzelner Nachhaltigkeitsnachweise in der Nabisy-Datenbank sollte entfallen.
  3. Die aktuelle Quadratwurzel-Regel für Stichprobenkontrollen führt bei kleinen Bioenergie-Strukturen zu einer unverhältnismäßig hohen Kontrolldichte, während große Lieferketten kaum kontrolliert werden. Um dies auszugleichen, wird vorgeschlagen, die starre Regel durch ein flexibleres Modell zu ersetzen, das kleine Gruppen nicht benachteiligt – etwa durch eine maximale Stichprobenquote von 10 % bei kleinen Lieferantengruppen. So ließe sich ein risikoadäquates und verhältnismäßiges Kontrollsystem schaffen.