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05.03.2026

Vorschlag einer Nachfolgeregelung zur Gasnetzzugangsverordnung

Notwendige Kernelemente einer Nachfolgeregelung

1. Notwendigkeit der Begrenzung der Kosten für Biomethaneinspeiser (sog. „Kostendeckel“)

  • Die überwiegende Mehrheit neuer Biomethanprojekte ist die Umrüstung bestehender EEG-Biogasanlagenentweder als einzelne Anlage oder oder als Cluster mehrerer Anlagen. Die Projektierer und Investoren sind hier dementsprechend die Betreiber, die in der Regel Landwirte und damit weniger finanzstark sind. Neue Biomethanprojekte brauchen deshalb ein hohes Maß an Investitionssicherheit und dürfen nicht übermäßig stark finanziell belastet werden.
  • Deutsche Biomethanproduzenten haben aufgrund hoher Infrastrukturkosten und einer Einspeiseförderung im Ausland bereits heute Wettbewerbsnachteile ggü. ausländischen Produzenten. Zudem sieht die EU-Kommission die Begrenzung der Kostenbelastung für den Anschlussnehmer als wesentliche Bestimmung, um die gewünschten Investitionen zu ermöglichen.

2. Notwendigkeit eines Anspruchs des Einspeisers auf kapazitätsverstärkende Maßnahmen

  • Eine ausreichende Verfügbarkeit des Gasnetzes ist zentral für Planbarkeit und Investitionssicherheit von Biomethanprojekten.
  • Eine eingeschränkte Verfügbarkeit des Netzanschlusses verschlechtert die Wirtschaftlichkeit sehr stark (geringerer Biomethanabsatz; schlechtere Treibhausgasbilanz der eingespeisten Biomethanmengen).
  • Gleichwohl sollte die Option gegeben sein, dass Einspeiser und Netzbetreiber auf individueller vertraglicher Basis geringere Verfügbarkeiten des Netzanschlusses vereinbaren. Dadurch können Projekte umgesetzt werden, bei denen kapazitätsverstärkende Maßnahmen reduziert werden können. Die Kostenbelastung sinkt dadurch für beide Parteien.
  • Von dieser Option profitiert auch die Allgemeinheit, da die gewälzten Kosten reduziert werden.