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26.01.2023

Antrag Bayerns im Bundesrat: Holzenergie vor der Abschaltung durch Abschöpfung bewahren

Berlin, 26.01.2023: Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat einen Antrag zu „Anpassungen bei der Erlösabschöpfung zur Stärkung der Bioenergie“ (Drucksache 645/22) eingebracht. Denn die Erlösabschöpfung im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) stellt Betreiber von Biomasseheizkraftwerken seit Inkrafttreten im vergangenen Dezember vor große wirtschaftliche Herausforderungen, so dass Abschaltungen drohen und bereits stattfinden. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist für viele Anlagen mit dem geltenden Abschöpfungsmechanismus nicht mehr möglich. Für Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), ist die Initiative aus Bayern ein wichtiges Zeichen. Sie fordert den Bundesrat zur Annahme des Antrags auf:

„Die steigenden Kosten für die Beschaffung von Brenn- und Einsatzstoffen sind im StromPBG nur unzureichend berücksichtigt: Zwar gab es wichtige Entschärfungen des Abschöpfungsmechanismus für Biogas- und Altholzanlagen. Doch insbesondere Biomasseheizkraftwerke, die Reststoffe aus der Forstwirtschaft, Holzindustrie und der Landschaftspflege einsetzen, können mit dem zu gering bemessenen Sicherheitszuschlag von 3 ct/kWh nicht mehr kostendeckend arbeiten und schalten teilweise bereits ab.“, so Rostek.

Gerade Bioenergie kann grundlastfähig und flexibel fossile Energieträger ersetzen und damit entscheidend zu einer erfolgreichen Energiewende beitragen. In seiner derzeitigen Form bedroht das StromPBG jedoch im Bereich der Holzenergie weiterhin die Wirtschaftlichkeit von Anlagen. „Korrekturen sind im StromPBG für Biomasseanlagen, die Waldresthölzer, Landschaftspflegematerial, Siebüberläufe aus Kompostwerken oder ähnliche holzige Biomassen sowie Stroh einsetzen, dringend erforderlich.“, so die Leiterin des HBB. Dass erste Bioenergieanlagen den Betrieb einstellen oder sich darauf vorbereiten, sei ein klares Zeichen einer verfehlten Abschöpfungspolitik: „Der Abschöpfungsmechanismus sorgt dafür, dass erste Bioenergieanlagen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Bioenergieanlagen unterscheiden sich von anderen Erneuerbaren Energien darin, dass für die Energieerzeugung ein Brennstoff genutzt wird. Die Preise für diese Brennstoffe haben insbesondere mit dem russischen Einfall in die Ukraine stark angezogen.“ Im Bereich der festen Biomasse sind das nicht nur die Preise für Altholz, auch Industrierestholz sowie Hackschnitzel aus der Landschaftspflege, aus forstlichen Erntemaßnahmen oder Stroh sind betroffen.

„Um die existenzbedrohenden wirtschaftlichen Probleme von Holzenergieanlagen im StromPBG zu korrigieren, hoffen wir auf die Unterstützung des Bundesrates“, so Rostek zu dem im Antrag vorgesehenen erhöhten Sicherheitszuschlag für alle Bioenergieanlagen. Denn: Ein Stilllegen von Bioenergieanlagen muss, auch mit Blick auf die angeschlossene Wärmeversorgung, unbedingt verhindert werden, so der Appell Rosteks.