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15.11.2019

BEHG setzt auf Nachhaltigkeit der Bioenergie

Im Bundestag wird heute das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet, das eine CO2-Bepreisung für Kraftstoffe und Heizstoffe festschreibt. Die Bioenergieverbände begrüßen die Klarstellung, dass nachhaltige Bioenergie von der Bepreisung ausgenommen sein soll.

„Das BEHG ist für uns als Bioenergiebranche ein positiv zu bewertender Schritt für das Erreichen der Klimaziele“, freut sich Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, über die heutige Einführung einer CO2-Bepreisung. Der Bundestag will heute klarstellen: Für Emissionen aus biogenen Brennstoffen wird nun wie für alle erneuerbaren Energien ein Emissionsfaktor von Null festgelegt. Außerdem muss die Nachhaltigkeit der Biomasse entsprechend nachgewiesen werden. „Das begrüßen wir sehr als entscheidendes Signal für unsere Branche, die endlich für ihre Nachhaltigkeit anerkannt wird“, resümiert Rostek. Wichtig ist aus Sicht der Bioenergieverbände nun, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen übereinstimmen mit den Regelungen, die bereits aus der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien, der RED II, hervorgehen. Nur so kann ein unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden werden.

Daher fordern die Bioenergieverbände die Bundesregierung dazu auf, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Bioenergie in den nachfolgenden Verordnungsverfahren des BEHG so festzulegen, dass sie im Einklang mit den Vorschriften der RED II stehen.