Bioenergiebranche erleichtert: Kabinett kippt Nutzungskaskade für Holz
Berlin, 13.05.2026: Das Bundeskabinett eignet sich auf einen Kabinettsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
„Es ist ein wichtiges Signal für die Wärmewende, dass das Bundeskabinett mit dem heutigen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz den Weg für einen praxistauglicheren Rechtsrahmen ebnet. Besonders begrüßenswert ist, dass die Bundesregierung auf die breite Kritik aus der Branche reagiert und die verpflichtende Nutzungskaskade für feste Biomasse gestrichen hat. Dies ist ein entscheidender Schritt, um nicht weitere unnötige Bürokratie aufzubauen und die energetische Nutzung von Holz als unverzichtbare Säule einer sicheren, regionalen Wärmeversorgung nicht künstlich zu benachteiligen.
Dennoch muss im weiteren parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen nachgebessert werden: Es muss sichergestellt sein, dass der jetzt eingefügte Verweis auf die Nachhaltigkeitsverordnung nicht neuen Zertifizierungsaufwand auslöst und die Größengrenze der RED III von 7,5 MW gilt. Im privaten Heizungsbereich und bei kleinen Holzlieferanten dürfen keine umfangreichen Dokumentations- und Auditanforderungen eingefordert werden. Wir brauchen zudem dringend eine Schließung der Regelungslücke für die seit 2024 installierten fossilen Heizungen sowie die verbindliche Verankerung der Grüngasquote, um der Branche die nötige Investitionssicherheit zu geben.
Die geplante Bio-Treppe sollte durch einen kontinuierlichen Aufwuchspfad verstetigt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Bereitstellung nachhaltiger Brennstoffe parallel wachsen kann. Kleinere, kontinuierliche Anpassungen können Preisspitzen vermeiden, die Versorgungssicherheit stärken und die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern erhöhen. Schließlich ist zu kritisieren, dass die Bundesregierung den Einsatz von Mais in neuen Biogasanlagen auf 40 Prozent begrenzen will. Angesichts der großen Herausforderungen beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ist eine unnötige Verknappung des Brennstoffangebots nicht nachzuvollziehen. Der Anbau von Mais ist im landwirtschaftlichen Fachrecht ausreichend geregelt und muss deshalb nicht im GModG gesondert bewertet werden.“