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17.01.2023

Bundesnetzagentur muss Gebotshöchstwerte auch für die Bioenergie unverzüglich anheben

Berlin, 17.01.2023: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermächtigt und verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen zu erhöhen, wenn diese nachweislich zu niedrig sind. Anlässlich der in Kürze anstehenden ersten Ausschreibung für Biomasse im Jahr 2023 fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, dieser Pflicht nachzukommen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) schreibt der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die Gebotshöchstwerte für Biomasse und andere Erneuerbare-Energien-Technologien anzuheben, sofern in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte, ein hinreichend großes Bieterpotenzial bestand und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. Diese Voraussetzungen sind für Biomasse nun voll erfüllt und eine Erhöhung der Höchstwerte geboten!

Die letzten drei Ausschreibungen für Biomasse waren stark unterzeichnet – wie im Übrigen alle Ausschreibungen für Biomasse seit der erstmaligen Ausschreibung im Jahr 2017. Im Schnitt wurden nur 26 Prozent des ausgeschriebenen Volumens bezuschlagt. Da für mehrere tausend Bestandsanlagen der EEG-Vergütungszeitraum innerhalb der nächsten Jahre endet, liegt auch das Potenzial möglicher Gebote bei mehreren Gigawatt. Und dass die durchschnittlichen Stromgestehungskosten von Biomasseanlagen deutlich über den aktuellen Höchstwerten liegen, ist nicht nur seit Jahren bekannt – vielmehr sind die Gestehungskosten in den letzten Jahren und insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs noch weiter stark gestiegen. Das Deutsche Biomasse Forschungszentrum (DBFZ) ermittelte in einem jüngst veröffentlichten Gutachten, dass im Jahr 2020 die durchschnittlichen Stromerzeugungskosten bei 19,6 ct/kWh lagen, diese aber bis Mitte 2022 aufgrund höherer Preise für technische Anlagenkomponenten, Betriebsstoffe und Substrate um ca. 45 Prozent gestiegen seien und nun 28,4 ct/kWh betrügen. Damit liegen sie weit über den aktuellen Höchstwerten von 16,07 ct/kWh für Neuanlagen bzw. 18,03 ct/kWh für Bestandsanlagen.

Folgerichtig ist es mehr als verständlich, dass sich Betreiber von Bioenergieanlagen in den letzten Ausschreibungen derart deutlich zurückgehalten haben. Ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb wäre bei den Höchstwerten nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben. Im Angesicht der aktuellen Energieknappheit und der daraufhin stark gestiegenen Energiepreise drängen wir darauf, dass die BNetzA ihren Spielraum zur Anhebung der Höchstwerte für Biomasse bereits zum nächsten Ausschreibungstermin voll ausschöpft, so wie sie dies bei Windenergie an Land und Photovoltaik Auf-Dach-Anlagen bereits getan hat. Die Bioenergie hat in den vergangenen Wochen nicht nur ihre besondere Bedeutung für die Stromversorgung und Netzstabilisierung als drittstärkste Stromerzeugungsform unter Beweis gestellt, sondern auch Strom und Wärme geliefert, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Eine weitere Anhebung der Höchstwerte sowie der anzulegenden Werte muss dann zusätzlich bei der nächsten Gesetzesnovelle erfolgen, sofern die Bundesregierung zukünftig auf eine verlässliche erneuerbare Energieversorgung aus heimischen Quellen setzen will.“