Echte Verbesserungen beim GEG nicht durch mangelhafte Förderkonzepte verwässern
Berlin, 08.09.23: Heute stimmt der Deutsche Bundestag über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab. Der Gesetzesentwurf sieht auch die Bioenergie mit in der Verantwortung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert:
„Die heute in finaler Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welche bereits mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist ausdrücklich zu begrüßen. Dies stellt einen großen Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Gebäudesektor dar. Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten noch zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben. Beispielsweise ist nun die einst angedachte Kombinationspflicht von Holzheizungen mit Solarthermie richtigerweise vom Tisch. Dort wo eine Kombination unterschiedlicher Heizkonzepte Sinn macht, wird sich diese ohnehin durchsetzen. Eine zu eingeschränkte Auswahl an möglichen Erfüllungsoptionen hingegen hätte der so wichtigen Akzeptanz für die Wärmewende erheblich geschadet.
Nach dem Beschluss des GEG gilt es nun eine Förderkulisse zu implementieren, die eine Wärmewende tatsächlich sozialverträglich ausgestaltet. Allen voran darf es in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu keiner Kappung der förderfähigen Summen kommen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Heizungstausch weiter verzögert wird, womit sowohl dem Klimaschutz als auch dem Geldbeutel der Verbraucher langfristig ein Bärendienst geleistet würde. Auch muss in der BEG ein Gleichklang der Anforderungen mit dem GEG sichergestellt werden und es darf zu keinen Einschränkungen der Erfüllungsoptionen in der Förderung kommen. Alle erneuerbaren Energien müssen gleichberechtigt und ohne weitere Einschränkungen förderfähig sein.
Nicht zuletzt kommt auch der kommunalen Wärmeplanung eine entscheidende Bedeutung zu. Nur wenn die Bürger und Bürgerinnen frühzeitig einplanen können, welche Optionen für einen Heizungstausch vorliegen, können sie sich auch für die für sie beste Option entscheiden. Folglich müssen nun zügig mit dem Wärmeplanungsgesetz ambitionierte Regeln für die kommunale Wärmewende festgesetzt werden, damit keine zusätzlichen Verzögerungen beim Klimaschutz entstehen.“
Die Stellungnahmen der Bioenergieverbände zu den Eckpunkten der geplanten BEG-Novelle sowie zum Kabinettsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes sind auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie abrufbar.