Einspeisenetzentgelte dürfen Flexibilität nicht ausbremsen
„Pauschale Baukostenzuschüsse oder kapazitätsbasierte Einspeisenetzentgelte, die sich an der installierten Anschlussleistung orientieren, lehnen wir klar ab. Sie benachteiligen Flexibilitätskonzepte systematisch“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).
Eine flexible Fahrweise erfordert eine hohe Anschlussleistung bei gleichzeitig niedrigen Volllaststunden. Würden Baukostenzuschüsse oder kapazitätsbasierte Entgelte ohne Bezug auf die Betriebsweise der Anlagen eingeführt, würden gerade stärker flexibilisierte Biogasanlagen überproportional belastet werden. Dabei erfüllen diese Anlagen eine zentrale energiewirtschaftliche Funktion: „Sie stellen regelbare erneuerbare Leistung bereit und kommen gezielt in Zeiten hoher Residuallast zum Einsatz. Dieses Betriebsmodell ist sinnvoll, politisch gewollt und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angelegt“, so Rostek.
Auch für Holzenergieanlagen, die Strom und Wärme bereitstellen, drohen Fehlanreize. Insbesondere dort, wo die Stromerzeugung nachrangig zur Wärmeversorgung erfolgt, spiegelt die Anschlusskapazität nicht die tatsächliche Netzinanspruchnahme wider.
Eine sachgerechte Ausgestaltung der Instrumente sei laut der Bioenergieverbände im HBB entscheidend, um die politisch gewollte Flexibilisierung der Bioenergie nicht zu gefährden.
Diese und weitere Punkte finden Sie ebenfalls in der heute eingereichten Stellungnahme.