EnWG-Novelle wird zum Lackmustest für den Biomethanausbau
Berlin, 20.05.2026: Heute findet im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie die öffentliche Anhörung zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) statt.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), ist als Sachverständige geladen und betont: „Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Lackmustest für den geplanten Biomethanhochlauf. Hier wird sich zeigen, ob die ambitionierten Ziele der Bundesregierung für den Biomethanausbau mehr als bloße Lippenbekenntnisse sind und ob Biomethan in der Energiewende tatsächlich eine ernsthafte Rolle spielen soll.“
Die Einführung einer ambitionierten Grüngasquote sowie der im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte Einsatz von Biomethan zur Defossilisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor führen laut Rostek zu einer deutlich höheren Nachfrage. Diese könne jedoch nur durch eine gezielte Ausweitung der heimischen Produktion gedeckt werden. Die im Kabinettsentwurf des EnWG vorgeschlagene Regelung, wonach Verteilnetzbetreiber die Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen können, würde neue Biomethanprojekte im Keim ersticken. „Biomethananlagen haben eine typische Amortisationszeit von 15 bis 20 Jahren. Wenn diese Investition durch eine vorzeitige Kündigung akut gefährdet ist, wird kaum noch jemand mehrere Millionen Euro in eine neue Anlage investieren“, gibt Rostek zu bedenken.
Zudem greife auch die geplante Übergangsregelung, die eigentlich Investitions- und Bestandsschutz gewährleisten soll, für die allermeisten Bestandsanlagen ins Leere. Der Grund: Die Regelung stellt auf den historischen Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlagen ab und nicht auf das Inkrafttreten der aktuellen Gesetzesänderung. Damit schützt die Übergangsregel ausschließlich jene Biomethananlagen, die in den zehn Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gingen – also grob im Zeitraum zwischen Mitte 2016 und Mitte 2026. Für insgesamt 213 ältere Bestandsanlagen sowie für alle künftigen Neuanlagen gilt weiterhin de facto eine harte Anschlussfrist von zehn Jahren ab Mitteilung der Anschlusstrennung. Dies greift selbst dann, wenn Betreiber erst kürzlich signifikant in ihre Anlagen investiert haben.
Die anhaltende Unklarheit über die regulatorischen Rahmenbedingungen im Gasnetz hat laut der Leiterin des HBB bereits tiefe Spuren hinterlassen: „In den vergangenen Jahren wurden rund 300 bereits geplante Biomethanprojekte auf Eis gelegt. Mehrere Milliarden Euro an Investitionsvolumen stecken derzeit in einer dauerhaften Warteschleife. Wir können liefern, aber nur bei einem kohärenten regulatorischen Rahmen. Schritt eins und die fundamentale Grundlage für alles Weitere ist und bleibt ein verlässlicher Netzzugang.“