Erlösabschöpfung darf Bioenergie nicht aus dem Markt drängen
Berlin, 30.09.2022: Heute stimmten die Energieminister der EU-Mitgliedsstaaten dem überarbeiteten Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission bezüglich einer Strommarkterlösabschöpfung ab 180 €/MWh zu. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Die heute von den EU-Energieministern beschlossene Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen weist deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission auf. So können die Mitgliedsstaaten nun individuelle Kappungsgrenzen für Technologien festlegen, deren Gestehungskosten oberhalb von 180 Euro/MWh liegen. Dies ist aus Sicht der Bioenergie auch dringend notwendig, denn die meisten Bioenergieanlagen weisen deutlich höhere Kosten auf. Seit Jahren sind sie zusätzlich mit steigenden technischen Anforderungen und entsprechendem Investitionsbedarf sowie allgemein steigenden Preisen für Reparaturen, Wartung, Anlagentechnik und v.a. Einsatzstoffe konfrontiert. Seit des russischen Angriffs auf die Ukraine hat sich diese Entwicklung noch einmal deutlich verschärft und die Brennstoffkosten sind deutlich gestiegen. Wir appellieren daher nun an die Bundesregierung keine Erlöse abzuschöpfen, die für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb und als Anreiz für eine flexible Fahrweise notwendig sind. Eine vollständige Ausnahme der gesamten Bioenergie, wie bereits für Biomethan vorgesehen, wäre gleichwohl der unbürokratischste und beste Weg. In der aktuellen Situation, in welcher jede Kilowattstunde zählt, sollte die Bioenergie mit ihren großen, kurzfristig zu mobilisierenden Potenzialen und ihrer Flexibilität ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können und nicht aus den Markt gedrängt werden.“