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01.12.2025

Fehlsteuerungen in der Biomasseverordnung dringend korrigieren

Berlin, 01.12.25.: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums (BMWE) zur Änderung der Biomasseverordnung und damit zur teilweisen Umsetzung der RED III.

„Wir unterstützen klare Nachhaltigkeitsvorgaben. Aber der Verordnungsentwurf schießt über das Ziel hinaus“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB). „Stümpfe und Wurzeln fallen bei Rodungen oder Baumaßnahmen unvermeidlich an. Wenn ihre energetische Nutzung kategorisch ausgeschlossen wird, bleibt nur die Mülldeponie – das ist weder ökologisch noch sinnvoll.“

Kritik erntet der Entwurf vor allem aufgrund der pauschalen Ausschlüsse von Stümpfen, Wurzeln und „Rundholz in Industriequalität“. So sollten sich die Ausschlüsse von Stümpfen und Wurzeln ausschließlich auf Holzernte und Waldpflege beziehen, so das HBB. Auch Rundholz, das nicht industriell verwertbar ist oder aus Forstschutz- und Sicherheitsgründen entnommen wird, müsse weiterhin als Biomasse anerkannt und energetisch nutzbar bleiben. Die Märkte seien regional und zeitlich sehr unterschiedlich. Ein pauschaler Ausschluss würde Waldbesitzende wirtschaftlich treffen und gleichzeitig die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen gefährden.

„Diese Regelungen würden funktionierende Stoffströme sabotieren und neue Entsorgungsprobleme schaffen. Wir brauchen eine Verordnung, die echte Nachhaltigkeit stärkt – nicht neue Probleme aufwirft“, schließt Rostek.

Diese und weitere Vorschläge zur Überarbeitung des Referentenentwurfs finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des HBB.