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19.04.2023

Gebäudeenergiegesetz: Kein Heizungsverbot für Biomasse im Neubau!

Berlin, 19.04.2023: Heute beschloss die Bundesregierung ihren Entwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demnach müssen ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Wir begrüßen das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Tausch bestehender und beim Einbau neuer Heizungen. Aber Eigentümern darf nicht per se verboten werden, in Neubauten mit Biomasse zu heizen! Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen und können uns einen willkürlichen Ausschluss der Bioenergie nicht erlauben. Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten macht ein solches Verbot keinen Sinn. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befindet, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist das 65%-Ziel ein wichtiger Meilenstein. Doch der Wärmesektor weist auch langfristig eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Daher sollte Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung gestellt werden, um das notwendige hohe Ambitionsniveau des GEG zu erfüllen. Die Bioenergie, die heute circa 84 Prozent der erneuerbaren Wärme bereitstellt, muss dabei eine wichtige Rolle spielen. Dies ist im vorliegenden Kabinettsentwurf jedoch nicht gegeben.

Weiterhin dürfen Eigentümer nicht verpflichtet werden, beim Einbau einer Holzheizung oder beim Anschluss an ein mit Holz beheiztes Gebäudenetz eine Solaranlage zu installieren. Dies würde die volks- und betriebswirtschaftliche Effizienz, die soziale Verträglichkeit sowie die Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung konterkarieren und kann damit einen Heizungstausch hinauszögern und den Ausbau Erneuerbarer Wärme verlangsamen.

Wir appellieren dringend an die Abgeordneten des Bundestags hier nachzubessern.

Um darüber hinaus ein möglichst großes Angebot an Erneuerbarer Wärme zu schaffen, sollte neben der Novelle des GEG auch die Wärmeversorgung aus biogenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Fokus politischen Handelns liegen. Eben jene Anlagen sind Effizienz-Meister und holen das Maximum an Energie aus der verfügbaren Biomasse heraus. Die drastische Verringerung des EEG-Ausschreibungsvolumens für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke durch die Bundesnetzagentur wegen drohender Unterzeichnung zeigt, dass der Bedarf der Energiewende bei flexiblen und regelbaren Bioenergie-KWK-Anlagen liegt, nicht bei Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung. Daher bedarf es zeitnah auch einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz.“