Gebäudemodernisierungsgesetz kommt voran – Planungssicherheit muss folgen
Berlin, 05.05.2026: Heute wurde ein Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz bekannt.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), begrüßt, dass mit der heutigen Bekanntmachung des Referentenentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz die Hängepartie im Wärmebereich absehbar beendet wird, und betont: „Nach Monaten des Wartens und der Verunsicherung zur Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ ist es ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung beim Gebäudemodernisierungsgesetz endlich vorankommt. Die Branche, aber auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher, brauchen dringend wieder Verlässlichkeit darüber, wie die Rahmenbedingungen für die künftige Ausgestaltung der Wärmewende aussehen sollen. Dauerhafte Unsicherheit hat in den vergangenen Monaten Investitionen ausgebremst und Vertrauen gekostet.
Die nun skizzierten weiteren Stufen der sogenannten ‚Bio-Treppe‘ können durch die Branche bedient werden, nachhaltige Potenziale sind verfügbar. Wichtig wäre allerdings statt des nun vorgesehenen sprunghaften Anstiegs ein gleichmäßiger Aufwuchs, um Verlässlichkeit und Planbarkeit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des bedauerlichen Wegfalls der bisherigen 65-Prozent-Regelung muss die Förderung so ausgestaltet werden, dass ein angemessener Ausgleich geschaffen wird. Nur so bleibt der notwendige Beitrag zur Erreichung der Klimaziele auch in der Praxis realistisch und investierbar. Kein Verständnis haben wir indes dafür, dass für den Einsatz fester Biomasse eine planwirtschaftliche Nutzungsreihenfolge vorgegeben werden soll. Das ist das Gegenteil von Vereinfachung und Praxistauglichkeit und widerspricht somit klar den Zielen, die sich die Regierung bei der Reform des Heizungsgesetzes gesetzt hat.“