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08.07.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz: Parlament sorgt für Praxisnähe und ebnet den Weg für den Hochlauf grüner Moleküle

Berlin, 08.07.2026: Die Ausschussempfehlungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ebnen den Weg für den parlamentarischen Abschluss des Gesetzes.

„Mit der Einigung zur Grüngas- und Grünheizölquote senden die Abgeordneten ein wichtiges Signal: Erneuerbare Gase und flüssige Biobrennstoffe werden künftig eine tragende Rolle in der klimaneutralen Wärmeversorgung spielen. Entscheidend ist nun, dass die angekündigte Quote so ausgestaltet wird, dass sie alle Potenziale hebt, Kosteneffizienz anreizt und auch heimisch erzeugtes Biomethan faire Marktchancen erhält. Nur dann lassen sich Klimaschutz, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung gleichermaßen stärken“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).

Am Gesetzentwurf selbst wurden in den parlamentarischen Beratungen wichtige Details geändert,  wie zum Beispiel die Festlegung für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Quote für grüne Brennstoffe: So soll die Grüngas- und Grünheizölquote gesetzlich verankert und schrittweise bis zum Jahr 2045 auf 100 Prozent angehoben werden. Somit müssen nicht die Verbraucher darauf achten, den richtigen Anteil beizumischen, sondern die Inverkehrbringer, ähnlich wie bei der bereits praktizierten Treibhausminderungsquote im Verkehr. Damit würde erstmals ein verbindlicher Entwicklungspfad geschaffen, der über die bislang bekannten Eckpunkte hinausgeht und Investitionssicherheit für klimaneutrale Energieträger schafft.

Lobend heben die Bioenergieverbände zudem die praxisgerechte Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasseheizungen hervor. Die Parlamentarier haben den Gesetzentwurf dahingehend korrigiert, dass die Vorgaben der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung nicht pauschal für alle Anlagen mit biogenen Brennstoffen gelten sollen, sondern das EU-Recht 1:1 umgesetzt wird und die Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsanforderungen erst oberhalb der geltenden Bagatellgrenze von 7,5 Megawatt Feuerungswärmeleistung bei fester Biomasse beziehungsweise zwei Megawatt Feuerungswärmeleistung bei gasförmiger Biomasse greifen. Damit setzt die Koalition eine zentrale Forderung der Branche um und verhindert unnötige bürokratische Belastungen und Zertifizierungskosten für kleinere Anlagen und die gesamte Lieferkette.

„Die vereinbarten Änderungen sind ein wichtiger Schritt für die Wärmewende. Die Bioenergie kann einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energieversorgung leisten. Jetzt kommt es neben der genauen Ausgestaltung der Grüngas- und Grünheizölquote auf die Details der Heizungstauschförderung an, damit wirtschaftliche Akzeptanz und Klimaschutz im Heizungskeller wieder vereint werden“, so Rostek abschließend.