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21.01.2022

Keine Aufnahme von Gaskraftwerken in die EU-Taxonomie

Rostek: Diskriminierung erneuerbarer Gase gegen „CO2-arme Gase“ abwenden

Ende Dezember hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Taxonomie von Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke vorgelegt. Heute endet die Konsultationsfrist für die Mitgliedsstaaten. Den Vorschlag der EU-Kommission bewertet Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände kritisch:

„Wir haben kein Verständnis dafür, dass die EU-Kommission bei Gaskraftwerken so genannte „CO2-arme“ Gase den echten erneuerbaren Gasen gleichstellen möchte. Die Bioenergieverbände lehnen es ab, dass Investitionen in die Energieerzeugung aus Atomkraft und Erdgas zukünftig unter bestimmten Bedingungen in der Taxonomie als „Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes“ angesehen werden sollen. Die EU-Kommission sendet falsche Signale, nicht nur politisch, sondern auch an potenzielle Investoren. Die jüngst veröffentlichte BEE-Studie zur Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktdesigns hat gezeigt, dass für die Absicherung des Ausbaus von Wind- und Solarenergienutzung der Neubau von Gaskraftwerken nicht zwingend notwendig ist, da genug alternative Flexibilitätsoptionen wie z.B. der bestehende Biogasanlagenpark zur Verfügung stehen.“

Rostek sieht durch den Vorschlag der EU-Kommission den vorrangigen Umstieg auf erneuerbare Gase in Frage gestellt: „Gase, die durch den Einsatz erneuerbaren Stroms oder aus nachhaltiger Biomasse hergestellt werden, würden durch so genannte CO2-arme Gase verdrängt. Dies muss korrigiert werden. Auch in anderen EU-Regularien versucht die EU-Kommission, den Einsatz von erneuerbaren Gasen zu behindern, indem sie mit CO2-armen Gasen auf eine Stufe gestellt oder sogar schlechter gestellt werden. Dies deutet sich zum Beispiel bei den Plänen der Kommission an, Wasserstoff aus erneuerbarem Strom nicht als „grün“ anzuerkennen, wenn der Strom aus Anlagen stammt, deren EEG-Vergütung ausgelaufen ist. Würden diese Pläne umgesetzt, würde nicht nur ein bedeutendes Potenzial zur Herstellung von erneuerbaren Gasen verschenkt, sondern sogar der Einsatz von z.B. blauem Wasserstoff gegenüber dem Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom bevorzugt.“

Hintergrund: Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 31.12.2021 sollen Kraftwerksbetreiber ab 2026 mindestens 30 Prozent, ab 2031 mindestens 55 Prozent erneuerbare Gase oder CO2-arme Gase einsetzen. Ab 2036 sollen zu 100 Prozent erneuerbare Gase bzw. CO2-arme Gase eingesetzt werden, um die Kriterien der Taxonomie zu erfüllen. Gemeint ist damit insbesondere Wasserstoff, der mittels Abscheidung und Speicherung des Kohlenstoffanteils aus Erdgas hergestellt wird („blauer“ bzw. „türkisener“ Wasserstoff). Das trägt aber nicht zur Klimaneutralität bei.