Kopfbild
07.09.2022

Novelle des Energiesicherungsgesetzes soll in der Krise mehr Stromproduktion aus Biogas ermöglichen

Berlin, 07.09.2022: Jüngst eröffnete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Ressortabstimmung zur dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes, um auf die angespannte Lage auf den Energiemärkten zu reagieren. Hierfür soll laut der ersten Vorschläge auch eine Ausweitung der Biogasproduktion ermöglicht werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Potenziale von Biogas zur kurzfristigen Steigerung der Stromproduktion nutzen will und bestehende Restriktionen beseitigen möchte. Insbesondere die vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie eine Flexibilisierung des Güllebonus sind wichtige Hebel für mehr Strom und Wärme aus Biogas noch in diesem Winter. Neben diesen zwei großen Hemmnissen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen jedoch unbedingt weitere Hürden im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch sowie im EEG beseitigt werden, damit die Branche tatsächlich ihr volles Potenzial entfalten kann. Hierzu haben wir vor einigen Wochen ein Positionspapier mit Vorschlägen zur kurzfristigen Ausweitung der Biogasproduktion veröffentlicht. So kann die Branche in der aktuellen Situation bis zu 19TWh mehr Biogas produzieren und insbesondere mithilfe flexibler Biogasanlagen einen echten Beitrag zur Kompensation von Erdgas leisten. Wir setzten nun auf die Tatkraft des Deutschen Bundestages, um den bereits guten Überlegungen der Bundesregierung einen zusätzlichen Schliff zu verleihen.“