Kopfbild
19.10.2022

Überlegungen zur Abschöpfung von Strommarkterlösen gefährden Existenzen und damit die Versorgungssicherheit

Berlin, 19.10.2022: Heute wurden erste Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bekannt, wie die EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösung in Deutschland umgesetzt werden soll. Diese sehen unter anderem anlagenspezifische Kappungsgrenzen auf Basis der bisherigen EEG-Vergütungssätze sowie eine rückwirkende Abschöpfung der seit März erzielten Strommarkterlöse vor. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:


„Die Überlegungen des BMWK sind aus Sicht der Bioenergiebranche in keinster Weise nachvollziehbar und tragbar. So sollen beispielsweise Steinkohlekraftwerke mit dem Argument gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen werden – die Erlöse von Bioenergieanlagen hingegen nicht, obwohl sich diese in einer vergleichbaren Situation befinden: In den letzten Jahren sind die Kosten für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen und insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs kam es zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Holz. Folgerichtige wäre deshalb ebenfalls eine Ausnahme von Bioenergieanlagen oder zumindest deutlich höheren Obergrenzen als die derzeitigen Mindestvergütungen, die ihnen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusichert. Der vom BMWK vorgese-hene „Sicherheitspuffer“ von 3 ct/kWh ist viel zu gering, um die aktuellen Kostensteigerungen auch nur annähernd abdecken zu können.


Auch der Ansatz des BMWK, 90 Prozent aller Erlöse abzuschöpfen, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielen könne, ist aus volkswirtschaftlicher Sicht völlig kontraproduktiv. Es sind jene Preisanreize, die die Verlagerung von Strom- und Wärmeerzeugung auf Stunden anreizen, in denen sonst Erdgasturbinen betrieben werden müssen. Jede flexibel eingespeiste Kilowattstunde senkt direkt den Bedarf an fossilen Alternativen und vor allem den Verbrauch von teurem Erdgas.
Daneben darf es auf keinen Fall zu einer rückwirkenden Abschöpfung von Erlösen ab März 2022 kommen. Dies wäre nicht nur ein Vertrauensbruch erster Güte, sondern würde direkt den Anlagenbestand gefährden, da viele Anlagenbetreiber die Erlöse bereits reinvestiert und/oder zur Deckung gestiegener Betriebs- und Einsatzstoffkosten ausgegeben haben. Eine Rückerstattung könnte das Aus einer Vielzahl von Bioenergiean-lagen bedeuten. Wir hoffen nun auf einen konstruktiven Dialog, der sowohl die Energiekosten für die Verbraucher senkt, aber auch gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien nicht durch eklatante Fehlanreize gefährdet.“