14.03.2024
Die Treibhausgasminderungs-Quote und Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe ausbauen und Klimaschutz im Verkehr verbessern
Berlin, 14.03.2024: Nach wiederholter Übererfüllung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beabsichtigt das Bundesumweltministerium (BMUV) durch eine Novellierung der 36. BImSchV die THG-Quote um 0,1 Prozentpunkte leicht anzuheben. Die Bio-energieverbände begrüßen die Verbesserung dieses wirksamen Klimaschutzinstruments, fordern aber eine deutlichere Erhöhung der THG-Quote und der Unterquote. Das BMUV beabsichtigt zudem die Anrechnung sogenannter Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die THG-Quote schon im Jahr 2024 anstatt 2026 auslaufen zu lassen, da unter diesen Projekten ein begründeter Betrugsverdacht festgestellt wurde. Die Bioenergie-verbände begrüßen das vorgezogene Auslaufen, fordern jedoch Anpassungen der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) sowie eine lückenlose Aufklärung der Unstimmigkeiten.