31.03.2023
RED 3: Rückwirkende Treibhausgasminderungskriterien zerstören Investitions- und Vertrauensschutz!
Freising, 30.3.2023: Heute wurden die Ergebnisse der Verhandlung zischen EU-Kommission, Rat und Parlament zur Erneuerbare Energien Richtline (RED III) bekannt: Ab 2026 sollen alle Biogasanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 2 Megawatt, die mindestens 15 Jahre in Betrieb sind, Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 80 Prozent nachweisen, um z.B. eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können.