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03.05.2021

BBE Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Allgemeine Anmerkungen:

Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbände danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweis-dokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebenszyklusweg sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für die Anrechnung auf die THG-Quote und damit für den Marktzugang. Die hiermit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz nachhaltiger Biokraftstoffe, flüssiger Biobrennstoffe sowie Biomasse-Brennstoffe.

Der BBE kritisiert, dass seit Verabschiedung der RED II bis zur Vorlage der Verordnungen zur nationalen Umsetzung bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind. Mit Blick auf die von der RED II gesetzten Umsetzungsfristen wird dadurch ein unnötiger Zeitdruck bei der nationalen Umsetzung verursacht. Dies gilt insbesondere für die neu von der RED II erfassten Bereiche der Stromerzeugung aus festen, flüssigen und gasförmigen Biomassen. Die Verzögerungen führen zu Unsicherheiten bei den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und Engpässen bei der nötigen Zertifizierung. Nach Einschätzung des BBE müssen bis Anfang 2022 mehrere Tausend Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung erstmals nachweisen. Es ist zu hinterfragen, ob dies praktisch in diesem Zeitraum umsetzbar ist. Ein wirtschaftlicher Schaden darf den betroffenen Unternehmen hierdurch nicht entstehen.

Ebenso steigt der hoheitliche Erfüllungsaufwand infolge der im Entwurf vorgesehenen Erweiterung um Biogas und Festbrennstoffe zur Stromnutzung. Die Umsetzung der RED I im Jahr 2008 hatte einen entsprechenden Personalaufwand erforderlich gemacht, dem unverzüglich entsprochen wurde. Nur so konnten seinerzeit die Fristvorgaben gemäß EU-Recht eingehalten werden. Dieser Aufwand ist schnellstmöglich zu prüfen und die personellen Voraussetzungen sind dementsprechend in der BLE zu schaffen.

Grundsätzlich begrüßt der BBE, dass die Verordnungsentwürfe eine weitgehende 1:1-Umsetzung der RED II vornehmen und damit einheitlichen europäischen Anforderungen an nachhaltige Bioenergie nicht im Wege stehen.

Das vollständige Dokument befindet sich als Download anbei...