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05.05.2021

BBE Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbänden danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der REDII hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.

Der BBE kritisiert, dass seit Verabschiedung der REDII bis zur Vorlage der Verordnungen zur nationalen Umsetzung bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind. Mit Blick auf die von der REDII gesetzten Fristen wird dadurch ein unnötiger Zeitdruck bei der Umsetzung verursacht, der besonders in den neu von der REDII erfassten Bereichen und mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-verordnung umgesetzten Bereichen – Strom aus festen, flüssigen und gasförmigen Biomassen – zu Unsicherheiten bei den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und Engpässen bei der nötigen (Erst-)Zertifizierung führen kann. Nach Einschätzung des BBE müssen mehrere Tausend Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung erstmals nachweisen. Es ist zu hinterfragen, ob dies mangels qualifizierter Zertifizierungsstellen praktisch in dem von der Verordnung vorgesehenen Zeitraum umsetzbar ist. Ein wirtschaftlicher Schaden darf den betroffenen Unternehmen hierdurch nicht entstehen.

Ebenso steigt der hoheitliche Erfüllungsaufwand infolge der im Entwurf vorgesehenen Erweiterung um Biogas und Festbrennstoffe zur Stromnutzung. Die Umsetzung der REDI in 2008 erforderte einen entsprechend aufgestockten Personalaufwand. Nur so konnten die Fristvorgaben gemäß EU-Recht eingehalten werden. Dieser Aufwand ist schnellstmöglich zu prüfen und die personellen Voraussetzungen sind dementsprechend in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu schaffen.

Grundsätzlich begrüßt der BBE, dass die Verordnungsentwürfe eine weitgehende 1:1- Umsetzung der REDII vornehmen und damit einheitlichen europäischen Anforderungen an nachhaltige Bioenergie nicht im Wege stehen.

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