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19.02.2026

BEE-Handout des Referentenentwurfs zum Netzanschlusspaket aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 30. Januar 2026

1. Einleitung
Das deutsche Stromsystem befindet sich in einer umfangreichen Transformation. Während sich die Erzeugung zukunftsorientiert ausrichtet und mit großen Schritten immer stärker durch Erneuerbare Energien (EE) bestimmt wird, hängt die Netzinfrastruktur vielerorts in der Vergangenheit fest. Netzbetreiber sind gesetzlich zur Optimierung, Verstärkung und Ausbau der Stromnetze verpflichtet, sind dem jedoch vielerorts nicht nachgekommen. Die Mehrzahl der Netzbetreiber wendet die wesentlichen Instrumente zur Netzbetriebsoptimierung nicht an, wie Erhebungen der BNetzA zeigen. Nur bei den wenigsten findet eine sogenannte vorausschauende Netzplanung statt, ganz zu schweigen von einem vorausschauenden Netzausbau, der zumindest die Erneuerbare-Energien-Ausbaupläne der Bundesländer einbeziehen müsste. Der Einbau von digitalen Steuerungsmöglichkeiten hinkt um Jahre hinterher, Netzanschlüsse für dringend im Netz benötigte Flexibilitäten werden jahrelang hinausgezögert. Gleichzeitig geht der EE-Ausbau stetig voran, weshalb teilweise erneuerbarer Strom wegen der mangelhaften Infrastruktur nicht abtransportiert werden kann. Die Konsequenz davon sind Abregelungen - auch Redispatch genannt. Diese werden vom Netzbetreiber gesteuert, wofür dieser den Anlagenbetreiber entschädigen muss. Die Kosten kann er dann über die Netzentgelte an die Stromkunden weitergeben. Netzbetreiber werden aktuell also für ihr Verschulden am unzureichenden Zustand der Infrastruktur finanziell nicht in die Pflicht genommen.

Am 30. Januar 2026 wurde ein Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum “Netzanschlusspaket” bekannt, dessen Kernaspekt der sogenannte Redispatch-Vorbehalt darstellt. Dieser sieht vor, dass in bestimmten, sich zeitlich auch veränderlichen Netzgebieten neuen EE-Anlagen der Anschluss verwehrt werden darf, solange diese nicht bereit sind, bis zu zehn Jahre auf ihre Entschädigungsansprüche aus dem Redispatch zu verzichten. Die finanziellen Verpflichtungen sollen also einseitig verlagert werden. Im Kern wird hier die EE-Branche, die ihren Ausbauzielen vorbildlich nachkommt, für Versäumnisse der Netzbetreiber, die ihren Ausbauzielen weit hinterherhinken in Haftung genommen.

Gleichzeitig ist im Gesetzentwurf keine Lösungsorientierung zu erkennen. Netzbetreiber müssten Redispatch in vollem Ausmaß weiterführen, sie wären nur von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit. Neue Anreize, ihren Pflichten zur Optimierung, Verstärkung und Ausbau der Stromnetze nachzukommen, fehlen genauso wie eine Pönalisierung von bestehenden Versäumnissen. Das BMWE betreibt damit Symptom- statt Ursachenbekämpfung zu Lasten der Erneuerbaren-Branche und gefährdet so die gesamte Energiewende.

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