Stellungnahme zu den Eckpunkten zum Wärmenetzpaket
Das Wichtigste in Kürze
• Die Verbände fordern eine rechtssichere und automatische Überleitung bestehender Wärmelieferverträge in das neue Wärmenetzgesetz sowie verlässliche Regelungen zur Anpassung von Wärmepreisen bei Defossilisierung.
• Preisänderungsklauseln müssen die tatsächliche Kostenstruktur und den Erzeugungsmix ab-bilden können.
• Mehrkosten durch den Wechsel auf erneuerbare Brennstoffe müssen ebenso umlagefähig sein wie Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen.
• Die vorgesehene zeitliche Begrenzung des Leistungsanpassungsrechts bei Überdimensionierung auf drei Jahre wird ausdrücklich begrüßt.
• Zudem sind kleine Wärmenetze mit einer Netzlänge von weniger als 20 km eindeutig zu definieren und durch entsprechende Sonderregelungen vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen. Eine mögliche Begrenzung der Abnehmerzahl wird abgelehnt.
• Insgesamt müssen Verbraucherschutz, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Investitionssicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.