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05.01.2026

Stellungnahme zu den Entwürfen Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2025

Das Wichtigste in Kürze

Das Hauptstadtbüro Bioenergie möchte die Gelegenheit nutzen, Stellung zu den Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom 2037 zu beziehen. Leider muss davon ausgegangen werden, dass die für Bioenergie nachteiligen Annahmen zumindest zum Teil aus ideologischen Gründen getroffen wurden. Bereits auf Seite 25 offenbaren die Autoren mit der Aussage „Neben erneuerbar erzeugtem Strom und in begrenztem Umfang Bioenergie […]“, dass die Bioenergie nicht als erneuerbare Energie angesehen wird. Es muss vor diesem Hintergrund angezweifelt werden, dass die Annahmen, die im Szenariorahmen festgelegt wurden und die nun in den Netzentwicklungsplan eingeflossen sind, neutral getroffen wurden, sodass an dieser Stelle die bereits geäußerte Kritik am Szenariorahmen erneuert werden soll.

Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca. 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist für uns aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar:

  • Bundestag, Bundesrat und auch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) haben sich in den letzten Monaten mit der Verabschiedung des Biomassepakets explizit für eine Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor auszugesprochen
  • Eine Flexibilisierung von bestehenden Bioenergieanlage ist wesentlich günstiger und schneller als der Bau neuer Wasserstoffkraftwerke.
  • Auch ohne Flexibilisierung muss berücksichtigt werden, dass bestehende erneuerbare Leistung zugunsten von neuen Gaskraftwerken rückgebaut werden soll.
  • Viele Biomassesortimente eignen sich aus technischer, wirtschaftlicher sowie umwelt- und klimapolitischer Sicht am besten für den Einsatz in dezentralen KWK-Anlagen.
  • Dezentrale Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke sind in regionale Stoffkreisläufe und Wertschöpfungsketten eingebunden und für die kommunale Wärmeplanung unentbehrlich.
  • Stromerzeugung aus Biomasse und stoffliche Nutzung von biogenem CO2 ergänzen einander.

 

Aus diesen Gründen sollte zumindest in einem Szenario angenommen werden, dass die aus Biomasse erzeugte Strommenge auch langfristig in etwa auf dem heutigen Niveau von 46 TWh verbleibt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Genehmigung der mit dem Biomassepaket verbundenen EEG-Änderungen durch die Europäische Kommission am 18.09.2025 ist in den vergangenen Monaten deutlich geworden, dass der Gesetzgeber ein Interesse am Erhalt der Bioenergie im Stromsektor hat. Ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 1,3 GW an steuerbaren erneuerbaren Bioenergie-Verstromungsanlagen zeigt, dass entgegen den Ausführungen der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur weiterhin ein Bedarf für Biomasseverstromungsanlagen im Stromsystem besteht.