02.11.2026
Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie zur Grüngas- / Grünheizölquote
Das Wichtigste in Kürze
- Getrennte und ambitionierte Quoten für Gas, Heizöl und Flüssiggas: Eigenständige Quoten mit ambitionierten ersten Erfüllungsjahren schaffen verlässliche Nachfrage und Investitionssicherheit für alle drei Energieträger. Die verfügbaren Bioenergiepotenziale ermöglichen einen zügigen Hochlauf; eine gemeinsame Quote würde dagegen einzelne Märkte benachteiligen.
- Anrechnung von Gas, das nicht über das öffentliche Gasnetz transportiert wird: Auch direkt zur Wärmeversorgung eingesetztes, unaufbereitetes Biogas und Lieferungen über lokale Netze müssen anrechenbar sein. Dies sichert alternative Versorgungswege und entspricht der Anrechnung bei der Bio-Treppe im GModG.
- Ausschluss von Energiemengen, für deren Produktion oder Nutzung in Deutschland oder im Ausland bereits eine signifikante Produktionsförderung (OPEX-Förderung) gezahlt wird: Bereits signifikant geförderte Energiemengen dürfen nicht zusätzlich auf die Quote angerechnet werden. Dies betrifft insbesondere EEG- und KWKG-Förderung, Klimaschutzverträge sowie entsprechende ausländische Fördermechanismen und verhindert Doppelförderungen.
- Sachgerechte Ausgestaltung der Flexibilitätsmechanismen: Die Festlegung von Flexibilitätsmechanismen ist grundsätzlich nachzuvollziehen. Bei einer falschen Ausgestaltung können diese jedoch negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach grünen Energieträgen und die Investitionssicherheit von Investoren von Produktionsanlagen haben. Hier besteht noch weiterer Diskussionsbedarf.
- Keine Multiplikatoren für bestimmte Energieträger: Mehrfachanrechnungen, insbesondere für Wasserstoff, verzerren den Wettbewerb und ersetzen keine realen fossilen Energiemengen. Gleiche Anrechnungsbedingungen für alle Energieträger sichern einen fairen Wettbewerb und verlässliche Investitionsbedingungen.
- OptIn für Industrie und Wärmenetze unterstützen, aber Anrechnung aller Energieträger, nicht nur Wasserstoff: Ein technologieoffenes Opt-In eröffnet zusätzliche Absatzmöglichkeiten für erneuerbare Brennstoffe in Industrie und Wärmenetzen. Neben Wasserstoff müssen auch Biomethan, Bioöle und grüne Flüssiggase sowie unaufbereitetes Biogas berücksichtigt werden – ohne Mehrfachanrechnung oder Doppelförderung.