Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Allgemeine Anmerkungen
Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Die Verbände begrüßen die in der Ressortabstimmung erzielten Verbesserungen am Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, darunter v.a. die Streichung der Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse.
Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2024 rund 11,5 Mio. t CO2 eingespart.
Vor diesem Hintergrund begrüßen die Bioenergieverbände insbesondere
- die Fortschreibung und Erhöhung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bis zum Jahr 2040, die steigende Anreize für den Markt schafft und Planungssicherheit für die Akteure gewährleistet;
- die Einführung der obligatorischen Möglichkeit behördlicher Vor-Ort-Kontrollen, die Voraussetzung zur Quotenanrechnung wird und mutmaßlichen Betrugsfällen entgegenwirken kann;
- die Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe;
- die Abschaffung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe ab 01.01.26, die Anreize für Betrug entschärft;
- die Neugestaltung des § 37h BImSchG;
- die Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit von abfallbasierten Biokraftstoffen.
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