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07.06.2023

Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7.6.2023

Der deutsche Biogasanlagenpark umfasst knapp 10.000 Anlagen, die rund 95 TWh Biogas erzeugen. Davon werden rund 85 TWh am Anlagenstandort zu Strom und Wärme umgewandelt und rund 10 TWh ins Gasnetz eingespeist. Die allermeisten dieser Anlagen produzieren aufgrund verschiedener Restriktionen nicht die technisch maximal mögliche Biogasmenge. Aktuell sind in Deutschland Biogas- und Biomethan-BHKW in einem Umfang von 5,8 Gigawatt (GW) installiert. Von diesen dienen jedoch 2 GW der flexiblen Strombereitstellung und sind deshalb nicht ausgelastet. Diese 2 GW können genutzt werden, um die zusätzlich erzeugte Biogasmenge zu verstromen.

Mit Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Baugesetzbuchs (BauGB) vom Herbst 2022 wurden einige bestehende Begrenzungen befristet ausgesetzt. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf (KabE) die Aussetzungen der Begrenzungen im EEG verlängern möchte.

Verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass die Möglichkeit zur befristeten Erhöhung der Gasproduktion nicht in der Breite in Anspruch genommen wurde. Dies scheint verschiedene Gründe zu haben.

Der Hauptgrund war die im Herbst einsetzende Diskussion über die Stromerlösabschöpfung im Rahmen des Strompreis-bremsengesetzes (StromPBG), die in den Ausgestaltungen im Referenten- und Kabinettsentwurf des StromPBG sogar zu vielen Anlagenstilllegungen geführt hätte. Dies hat das Vertrauen vielen Bioenergieanlagenbetreiber schwer erschüttert. Zum damaligen Zeitpunkt hat dies Überlegung, die Stromproduktion zu erhöhen, in den Hintergrund gerückt oder sogar zunichte gemacht, da die Gefahr bestand, nahezu alle der erzielbaren Stromerlöse bei gleichzeitig sehr hohen Substratkosten abgeben zu müssen. Tatsächlich wirkte der Vertrauensverlust bei Anlagenbetreibern geführt auch über den Beschluss des StromPBG hinaus.

Weitere nicht-regulatorische Gründe sind:

  • Die späte Genehmigung der Neuregelungen durch die EU-Kommission.
  • Der Rückgang der Börsenstrompreise ab Anfang 2023.
  • Die mangelnde Kommunikation der regulatorischen Änder-ungen von den Bundesländern an die Genehmigungs-behörden.
  • Die mangelnde Praxis von Genehmigungsbehörden zum Umgang mit der Vollzugshilfe „Immissionsschutz in der Gasmangellage“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, die die genehmigungsrechtliche Grundlage für eine befristete kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion darstellt. Diese sollten punktuell anzupassen oder zu vereinfachten, da die Anforderungen zum Teil fast einer Neugenehmigung gleichen.

Andere Gründe betrafen weiterhin bestehende regulatorische Hemmnisse. Diese sollten nun kurzfristig angegangen werden. Entsprechende Vorschläge, die das EEG betreffen, finden sich in den folgenden Abschnitten.

Insofern der KabE mit der laufenden StromPBG-Novelle zusammengeführt werden soll, besteht weiterer dringender Handlungsbedarf. Die wichtigsten Punkte finden sich in der obigen Zusammenfassung; eine Gesamtbewertung findet sich in der Stellungnahme der Bioenergieverbände zum Kabinettsentwurf der StromPBG-Novelle.