Stellungnahme Zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften vom 13.5.2026
Das Wichtigste in Kürze
Allgemeines: Die Bioenergieverbände begrüßen den Grundsatz, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) flexibler, praxistauglicher und einfacher sein soll als das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form (GEG), ohne Abstriche beim Klimaschutz zu machen. (Rest-) Holz, Biogas und Biomethan – aktuell die wichtigsten erneuerbaren Energieträger im Wärmebereich - leiden schon lange unter Diskriminierungen und überbordender, unverhältnismäßiger Regulierung. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der neue Rechtsrahmen weiterhin starke Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungsoptionen setzt. Mit den geplanten Anpassungen des ordnungsrechtlichen Rahmens im Kabinettsentwurf (KabE) des GModG gewinnen deshalb die finanziellen Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung.
Regelungslücke zwischen GEG und GModG schließen: Bio-Treppe auf alle seit dem 1.1.2024 installierten Gas- und Ölheizungen ausdehnen. Das bisherige GEG sah ebenfalls eine Bio-Treppe für alle Gas- und Ölheizungen vor, die zwischen dem 1.1.2024 und dem 30.6.2026 (Kommunen > 100.000 Einwohner) bzw. dem 30.6.2028 (< 100.000 Einwohner) neu eingebaut wurden. Da die bisherige Treppe mit dem KabE gestrichen wird, die neue Bio-Treppe aber erst für Heizungen greift, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden, werden knapp 900.000 Gas- und Ölheizungen von der Pflicht entbunden ab 2029 erneuerbare Brennstoffe einzusetzen und können auf unbestimmte Zeit fossile Brennstoffe nutzen. Nach unserem Verständnis widerspricht dies einer expliziten Einigung zwischen den Regierungsfraktionen (siehe unten).
Bio-Treppe in jährlichen Schritten anheben & ambitionierter ausgestalten: Die Bio-Treppe kann bei passender Ausgestaltung eine adäquate Nachfolgeregelung zum Mindestanteil von 65% Erneuerbarer Energien in neu installierten Heizungssystemen darstellen. Anders als im KabE vorgesehen, sollte die Bio-Treppe jedoch in jährlichen Schritten ansteigen und nicht in wenigen großen Schritten. Jährliche Fortschreibungen der Quote reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Preisspitzen aufgrund von kurzfristigen Knappheiten, was sowohl die Kosten des Systems senkt als auch die Akzeptanz der Biotreppe steigert. Angesichts des großen klimapolitischen Handlungsbedarfs sowie der Möglichkeit, auch andere Technologien als erneuerbare Gase auf die Bio-Treppe anzurechnen (speziell Solarthermie & feste Biomasse), sollte die Treppe zügig weiter angehoben und bis 100% in 2040 festgelegt werden.
Nachhaltigkeitsanforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Der KabE sieht vor, dass sämtliche Biomasse den Nachhaltigkeitsanforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioStNachV) entsprechen muss. Eine Zertifizierungspflicht für sämtliche eingesetzte Biomasse selbst in Öfen und kleinen Kesseln wäre für die gesamte Holzlieferkette mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand und deutlichen Mehrkosten für die Zertifizierung verbunden. Zudem besteht in Deutschland aufgrund der geltenden forstlichen Fachgesetze nur ein sehr geringes Nachhaltigkeitsrisiko, so dass kein Erfordernis für zusätzliche Auflagen besteht. Es muss deshalb im KabE klargestellt werden, dass die zertifizierte Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen erst ab der Größengrenze der RED III von 7,5 MW gilt.
Ausschluss von Doppelförderung bei Biomethanimporten: Um Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Biomethanmarkt zu vermeiden, sollte importiertes Biomethan, das im Herkunftsland bereits eine signifikante Produktionsförderung erhalten hat oder auf Klimaziele im Herkunftsland angerechnet wurde, nicht auf die Bio-Treppe anrechenbar sein (das gleiche gilt perspektivisch auch für die Grüngasquote).
Maisdeckel streichen: Biogas und Biomethan aus neuen Biogasanlagen sollen nur dann als „Biomasse“ zählen und nur dann auf die Bio-Treppe anrechenbar sein, wenn bei der Herstellung nicht mehr als 40 Prozent Mais (oder Getreidekorn) eingesetzt wird, selbst wenn alle Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparung eingehalten werden. Angesichts der großen Herausforderungen zur Erfüllung der Bio-Treppe sollte das Angebot erneuerbarer Brennstoffe nicht durch unnötige, fach-fremde Beschränkungen kleingehalten werden.
Festlegung der Primärenergiefaktoren: Die im KabE festlegten Primärenergiefaktoren sind fachlich nicht begründbar und sollten abgesenkt werden.
Festlegung der Grüngasquote: Um für alle Akteure eine Planungs- und Investitionssicherheit herzu-stellen, sollte die bislang nur politisch vereinbarte Einführung einer Grüngasquote bereits im GModG verbindlich festgeschrieben werden, auch wenn die detaillierte gesetzliche Ausgestaltung erst im Nachgang erfolgt.