21.04.2026
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets vom 25.03.2026
Das europäische Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket gibt den Mitgliedsstaaten vor, die Rahmenbedingungen für die Biomethaneinspeisung insbesondere beim Zugang zu Infrastruktur und Markt zu verbessern, um die Biomethaneinspeisung auszuweiten. Dieser Vorgabe wird der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) nicht gerecht.
Den größten Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der 10-jährigen Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen.
Die mit dem KabE neu geschaffene Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber die Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit einem Vorlauf von 10 Jahren entschädigungslos kündigen können, wird dazu führen, dass der Anschluss von Biomethanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen kommt. Damit stellt die 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen einen eindeutigen Bruch des Europarechts dar und konterkariert den Vorsatz der Bundesregierung, mehr grüne Gase in der Gebäudewärme zu nutzen.
Darüber hinaus ist sie ein massiver Eingriff in den Investitions- und Bestandsschutz bestehender Einspeiseanlagen.
Um neue Biomethanprojekte zu ermöglichen, bestehende Investitionen zu schützen und den europarechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, ist die Regelung so auszugestalten, dass:
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Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase nur dann vom Netz getrennt werden dürfen, wenn ein Weiterbetrieb dem Gemeinwohlinteresse und nicht nur den wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers widersprechen würde;
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die Trennung einer Anlage frühestens 20 Jahre ab Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. – für Bestandsanlagen – 20 Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt;
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durch die Netzstilllegung entstandene Gewinnausfälle ausgeglichen werden.