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16.08.2023

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für ein Gesetz zur Steigerung des Ausbaus phovoltaischer Energieerzeugung

Das Klimaschutzprogramm verweist in seiner Einleitung auf die aktuelle Überarbeitung des Bundesklimaschutzgesetzes und die darin vorgesehene mehrjährige und stärker sektorübergreifende Betrachtung. Das aktuell gültige Bundesklimaschutzgesetz erfordert, dass bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen in einem Sektor innerhalb von drei Monaten nach Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm vom zuständigen Bundesministerium vorzulegen und von der Bundesregiering schnellstmöglich zu beschließen ist. Insofern stellt sich mit Blick auf das Klimaschutzprogramm die Frage, auf welcher Fassung des Bundesklimaschutzgesetzes dies beruht und ob es die nach geltendem Klimaschutzgesetz noch zu erstellende Sofortprogramme ersetzt.

1. Zu den Maßnahmen im Energiebereich

Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80% zu erhöhen. In einem defossilisierten Stromsystem wird der Bioenergie als speicherbarer, gesi-cherter und flexibel steuerbarer Energiequelle eine wichtige Rolle zukommen, um schwankende er-neuerbare Energien auszugleichen. Dies unterstreicht auch die von den Fraunhofer Instituten für Energiewirtschaft und Netzbetrieb (IEE) und Solare Energiesysteme (ISE) sowie von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) juristisch geprüfte Studie zu einem klimaneutralen Strommarkt. Damit die Bioenergie ihre systemrelevante Rolle erfüllen kann, sind Anpassungen im Energierecht, hauptsächlich dem EEG, notwendig.