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29.04.2024

Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 11.04.2024

Das Wichtigste in Kürze

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WassBG) sollte in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Nur so lassen sich die Ziele zur Emissionsminderung, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erreichen.

Das Spektrum der Energieträger, auf die das WassBG angewendet werden soll, wird im Referentenentwurf (RefE) zu stark eingeschränkt:

1. Das WassBG sollte alle Wasserstoffderivate adressieren, nicht nur Ammoniak und flüssige organische Wasserstoffträger. Insbesondere die Nutzung von synthetischem Methan (methanisiertem Wasserstoff) bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Deutschland verfügt über eine sehr gut ausgebaute Methaninfrastruktur und ist in den internationalen Methantransit eingebunden. Die Nutzung dieser bestehenden Infrastruktur schafft einen erheblichen Geschwindigkeitsvorteil zur Erreichung der Klimaschutzziele.
  • Für die saisonale Energiespeicherung und die Befeuerung von Gaskraftwerken und flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie den Import eignet sich Methan besser als Wasserstoff.
  • Methan kann als Kohlenwasserstoff über die bestehende Infrastruktur den Kohlenstoffbedarf der chemischen Industrie decken, Wasserstoff nicht.
  • Es gibt Synergieeffekte zwischen der Herstellung von Biomethan und der Herstellung von synthetischem Methan.

2. Das WassBG sollte nicht nur Wasserstoff aus Elektrolyse adressieren, sondern auch biogenen Wasserstoff, z.B. aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse.

3. Das WassBG sollte deshalb folgende Infrastruktur einbeziehen:

  • eine Anlage zur Erzeugung von biogenem Wasserstoff;
  • eine Anlage zur Gewinnung von CO2 aus der Luft oder aus nachhaltiger Biomasse, einschließlich Nebenanlagen (z.B. lokale CO2-Speicher oder Transportinfrastruktur);
  • eine Anlage zur Methanisierung von Wasserstoff, einschließlich Nebenanlagen (z.B. lokale CO2-Speicher oder Transportinfrastruktur);
  • Infrastruktur zur Einspeisung von synthetischem Methan ins Gasnetz.  

Lesen Sie bitte weiter im Dokument anbei.