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08.02.2024

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt.

Die unverhältnismäßige Absenkung der Förderquoten bei Biomasseanlagen verhindert die effiziente Transformation des Prozesswärmesektors im Mittelsand. Diese Absenkung ist zurück-zunehmen, um die Technologieneutralität des Förderprogrammes zu gewährleisten.

Der direkten Elektrifizierung z.B. von Dampferzeugungsprozessen den Vorzug vor Holzenergie zu geben, ist bei einem Strommix, der noch erhebliche Anteile von Kohlestrom enthält, nicht nachzuvollziehen. Die Wirtschaftlichkeit bei der Machbarkeits-prüfung zur Direktelektrifizierung muss mitberücksichtigt werden. Auch die Auflage, Wasserstoff, der heute weder insgesamt noch als „grüner Wasserstoff“ verfügbar ist, zu bevorzugen, ist widersinnig und behindert die Transformation des Sektors.

Die weitestgehende Einschränkung auf die ausschließliche Nutzung von holzigen biogenen Rest- und Abfallstoffen wird dazu führen, dass sinnvolle Projekte der Defossilierung und des Klimaschutzes nicht umgesetzt werden. Die Aufnahme von Sortimenten wie z.B. Waldrest- und Kalamitätsholz ist notwendig, um nachhaltig verfügbare Biomassen zur Transformation der Prozesswärme nutzen zu können. Grundsätzlich sollten die Nachhaltigkeitskriterien der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-verordnung für die eingesetzten Biomassen als Maßstab gelten.

Das EEW muss gezielt Transformationstechnologien anreizen, die Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sicher-stellen. Als Fördertatbestand müssen dringend Hybridkessel-systeme aufgenommen werden, die eine kombinierte Energie-erzeugung aus Biomasse und Strom ermöglichen.

Die Beschränkung der Förderung neuer Biogasanlagen in Modul 4 auf Anlagen, bei denen ausschließlich biogene Reststoffe eingesetzt und das gesamte Biogas von dem Unternehmen selbst verbraucht wird, wird absehbar dazu führen, dass der Fördertat-bestand nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Beschränk-ungen sollten deshalb gestrichen werden. Insofern an der Begrenzung des Biomassespektrums festgehalten wird, sollte die Begrenzung analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Gebäude-Energie-Gesetz explizit die politisch nicht erwünschten Substrate einschränken (maximal 40 Prozent Getreidekorn oder Mais). Insofern Mindestvorgaben für den Eigenverbrauch gemacht werden, sollten sich diese ausschließlich auf die Wärmerzeugung beziehen. Dann könnte der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden, um in Zeiten von niedrigem Solar- und Windenergieaufkommens die öffentliche Stromversorgung abzusichern.

Um die KWK-Wärme von Biogasanlagen nutzbar zu machen, die weder betriebsintern genutzt noch über ein Wärmenetz abtrans-portiert werden kann, sollten Wärmekonzepte gefördert werden, bei denen die Wärme über mobile Wärmespeicher zu Abnehmern transportiert wird.