Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG)
Das Wichtigste in Kürze
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den neuen Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG). Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass Wärmeversorgung in Gänze betrachtet wurde und nun auch die Errichtung und der Betrieb von Wärmeleitungen Berücksichtigung finden. Intendiert war eine Vereinheitlichung, vor allem aber eine Beschleunigung entsprechender Genehmigungsverfahren. Bei genauerem Lesen fällt allerdings auf, dass es sich kaum um eine Besserung handelt.
Für die Errichtung und den Betrieb von Bioenergieanlagen sind Wärmespeicher, insbesondere Behälterwärmespeicher, von besonderer Bedeutung. Holzenergie und Biogas sind wichtiger Bestandteil von kommunalen Wärmenetzen und eine zuverlässige Wärmequelle. Mit der folgenden Stellungnahme werden Vorschläge zur Ergänzung des RefE GeoBG unterbreitet, die besonders für die Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie relevant sind.
Erstens: Flexible Stromerzeugung in Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW) ist sowohl ein ideales Back-Up zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung von Wind- und Solaranlagen als auch eine wichtige erneuerbare Wärmequelle im ländlichen Raum. Damit Biogas-BHKW flexibel Strom erzeugen können, braucht es jedoch Wärmespeicher, um Stromerzeugung- und Wärmenutzung zeitlich entkoppeln zu können. Um insbesondere im ländlichen Raum den Bau von Wärmespeichern zu erleichtern, vor allem aber zu beschleunigen, bedarf es im Baugesetzbuch (BauGB) entsprechender Instrumente. Mit dem GeoBG sollte deshalb § 35 BauGB um einen Privilegierungstatbestand für (Behälter-)Wärmespeicher ergänzt werden.