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11.05.2026

Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften vom 5.5.2026

Verpflichtenden Nutzungskaskade für feste Biomasse streichen: Der RefE sieht vor, dass die Nutzung von Holz entsprechend einer festgelegten Reihenfolge erfolgen muss, bei der die energetische Nutzung an fünfter und damit vorletzter Stelle vor der Entsorgung steht. Diese sog. gesetzliche Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe wird von den Bioenergieverbänden strikt abgelehnt und ist ersatzlos zu streichen. Die RED III sieht keine Verpflichtung vor, im Ordnungsrecht Vorgaben zur Nutzungsreihenfolge von Holz zu machen, sondern stellt Förderregelungen in den Fokus. Zudem gibt die RED III den Mitgliedstaaten explizit die Möglichkeit, von der Kaskadennutzung abzuweichen. Dies ist der Fall, wenn die Energieversorgung sichergestellt werden muss oder wenn die lokale Industrie quantitativ oder technisch nicht in der Lage ist, forstwirtschaftliche Biomasse mit einem höheren wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert zu nutzen als zur Energieerzeugung. Sowohl die Sicherung der Energieversorgung als auch die mengenmäßig nicht mögliche höherwertige Holznutzung erfordern ein Abweichen von der Kaskadenvorgabe für Deutschland. Die Reduzierung bürokratischer Lasten und die Vermeidung staatlicher Eingriffe in etablierte Verwertungsketten gebieten ebenfalls die Streichung der kleinteiligen Kaskadenvorgabe.

Regelungslücke zwischen GEG und GModG schließen: Bio-Treppe auf alle seit dem 1.1.2024 installierten Gas- und Ölheizungen ausdehnen. Das bisherige GEG sah ebenfalls eine Bio-Treppe für alle Gas- und Ölheizungen vor, die zwischen dem 1.1.2024 und dem 30.6.2026 (Kommunen > 100.000 Einwohner) bzw. dem 30.6.2028 (< 100.000 Einwohner) neu eingebaut wurden. Da die bisherige Treppe mit dem RefE gestrichen wird, die neue Bio-Treppe aber erst für Heizungen greift, die nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden, werden knapp 900.000 Gas- und Ölheizungen von der Pflicht entbunden ab 2029 erneuerbare Brennstoffe einzusetzen und können auf unbestimmte Zeit fossile Brennstoffe nutzen.

Biotreppe in jährlichen Schritten anheben: Die Biotreppe kann bei passender Ausgestaltung eine adäquate Nachfolgeregelung zum Mindestanteil von 65% Erneuerbarer Energien in neu installierten Heizungssystemen darstellen. Anders als im RefE vorgesehen, sollte die Bio-Treppe jedoch in jährlichen Schritten ansteigen und nicht in wenigen großen Schritten. Jährliche Fortschreibungen der Quote reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Preisspitzen aufgrund von kurzfristigen Knappheiten, was sowohl die Kosten des Systems senkt als auch die Akzeptanz der Biotreppe steigert.

Ausschluss von Doppelförderung bei Biomethanimporten: Um Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Biomethanmarkt zu vermeiden, sollte importiertes Biomethan, das im Herkunftsland bereits eine signifikante Produktionsförderung erhalten hat, nicht auf die Biotreppe anrechenbar sein.

Festlegung der Grüngasquote: Um für alle Akteure eine Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen, sollte die bislang nur politisch vereinbarte Einführung einer Grüngasquote bereits im GModG verbindlich festgeschrieben werden, auch wenn die detaillierte gesetzliche Ausgestaltung erst im Nachgang erfolgt.