Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens vom 17.07.2026
Die Bioenergie leistet bereits jetzt einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, besonders in den Bereichen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen. Mehr als 10.000 Biogas- und Holzenergieanlagen sowie Biomethan-Blockheizkraftwerke (BHKW), die in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom und Wärme erzeugen, stellen gesicherte und regelbare Leistung zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie sowie für eine klimaneutrale regionale Wärmeversorgung bereit.
Besondere Relevanz hat der vorliegende Referentenentwurf (RefE) eines Netzanschlusspakets für die Umrüstung der Biogasanlagen auf die flexible Stromerzeugung. Sowohl der Koalitionsvertrag als auch das Anfang 2025 verabschiedeten Biomassepaket sowie der sog. „Monitoringbericht zur Energiewende“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sehen die Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen als zentrale Voraussetzung für deren Nutzen im Stromsystem. Bei der Flexibilisierung einer Biogasanlage wird deutlich mehr BHKW-Leistung errichtet als dies für eine Stromproduktion in Grundlast notwendig wäre (Überbauung). Diese Leistung steht zur Deckung der Residuallast zur Verfügung. Zur flexiblen Verschiebung der Stromerzeugung auf Stunden mit besonders hoher Residuallast werden zusätzlich neue und größere Gasspeicher gebaut, die das kontinuierlich erzeugte Biogas zwischenspeichern, wenn die BHKW keinen Strom erzeugen. So können die BHKW in Zeiten mit niedrigem Strombedarf abgestellt, das Biogas in dieser Zeit zwischengespeichert und in Zeiten mit hoher Residuallast mit deutlich erhöhter Leistung verstromt werden. Durch diese Flexibilisierung der Anlagen erhöht sich die zur Verfügung stehende BHKW-Leistung, aber da sich die Volllaststunden der BHKW verringern, wird nicht mehr Strom erzeugt. Da die Überbauung der Kern der Flexibilisierung ist, muss deshalb auch der Netzanschluss bei der Flexibilisierung ggü. dem Netzanschluss einer Anlage, die in Grundlast fährt, deutlich vergrößert werden.