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15.10.2020

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des BImSchG und nachgelagerten Verordnungen zur Umsetzung der RED II im Verkehrssektor vom 24.09.2020

Das Wichtigste in kürze

Aus Sicht der Bioenergieverbände sind die vorliegenden Gesetzesentwürfe in keinster Weise geeignet, um die im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung formulierten Ziele für 2030 zu erreichen. Statt einer eigentlich bereits im Namen des Gesetzes angekündigten „Weiterentwicklung“ des Instruments der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr (THG-Quote) und nachgelagerter Bestimmungen ist der Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) vielmehr ein Ausdruck absoluter Stagnation, bzw. sogar ein Rückschritt, da kurz- bis mittelfristig sogar mehr THG-Emissionen anfallen werden als heute.

Kurzum: Mit dem vorliegenden Entwurf sind die in der Gesetzbegründung angepeilten Ziele nicht zu erreichen.

Vielmehr ist absehbar:

  • dass die jahresscharfen Sektorziele gemäß Klimaschutzgesetz für den Verkehr bereits ab 2021 kontinuierlich verfehlt werden.
  • dass der Anteil erneuerbarer Energien am Kraftstoffmix de facto bis 2026 kaum ansteigt.
  • dass keine ausreichende Anreizwirkung für Investitionen in neue Technologien und Erfüllungsoptionen ensteht.

Die Referentenentwürfe bedürfen folglich unbedingt der Nachbesserung. Aus Sicht der Bioenergieverbände besteht der dringendste Änderungsbedarf insbesondere an den folgenden Stellschrauben:

 

Erstens: Sukzessive Anhebung der THG-Quote auf 16 % bis 2030, also auf ein Maß, das kontinuierlich und ambitioniert zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung aus Klimaschutzgesetz beiträgt und ab 2021 einen Aufwuchspfad aufzeigt, der auch der Branche Planungssicherheit bringt.

 

Zweitens: Mehrfachanrechnungen sind im System der THG-Quote grundsätzlich nicht sinnvoll bzw. notwendig. Sofern an der Systematik festgehalten wird, muss die Prämisse gelten, dass alle Erfüllungsoptionen prinzipiell gleiche Wettbewerbsbedingungen haben und die THG-Quote entsprechend der Multiplikatoren ausgestaletet wird.

 

Drittens: Stabilisierung des Anteils konventioneller Biokraftstoffe auf mindestens heutigem Niveau, um deren unverzichtbaren Beitrag zur Zielerreichung zumindest mit der Perspektive bis 2030 sicherzustellen.

 

Viertens: Ambitionierten Aufwuchspfad für fortschrittliche Biokraftstoffe auf 3,5 Prozent bis 2030 vorsehen, um die nachhaltig verfügbaren Potenziale in einem angemessenen Rahmen abzubilden und die Vorgaben der RED II umzusetzen.

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.